Tagesarchive: 1. Juli 2020

Schuldschein = Gesetzliches Zahlungsmittel

Schuldschein – laut Wikipedia: Der Schuldschein ist ein Schuldanerkenntnis. Er ist eine Urkunde, die das Bestehen einer Verpflichtung beweisen soll. Das Eigentum am Schuldschein steht dem jeweiligen Gläubiger zu (§ 952 Abs. 1 BGB). Im Prozess erbringt der vom Schuldner eigenhändig unterschriebene … Weiterlesen

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