»EU plant Sparer-Enteignung ab 2016!«

Die EU hat angeblich mit »überwältigender Mehrheit« beschlossen, dass ab 2016 Sparer bei Bankpleiten bluten müssen. Guthaben über 100.000 Euro sind dann weg. EU-Rechtsausschuss: Zypern war Vorbild.

Der Rechtsausschus des Europäischen Parlaments hat sich gestern Abend angeblich mit »überwältigender Mehrheit« dafür ausgesprochen, Sparguthaben von über 100.000 Euro zu enteignen, falls eine Bank pleite geht. Einem entsprechendem Gesetzesvorschlag stimmte der Rechtsausschus des EU-Parlaments zu. Guthaben unter 100.000 Euro sollen angeblich sicher sein.

Ab 2016 sollen große Bankguthaben im Falle einer Pleite eingezogen werden, so sieht es das neue Gesetz vor. Der Plan orientiert sich an der Vorgehensweise in Zypern.

»Zypern hat gezeigt, wie wichtig es ist, klare Regeln zu haben, um Aktionäre, Bondbesitzer und Sparer bei einer Bankpleite heranzuziehen« – hieß es in einer Presseerklärung des EU-Rechtskomitees gestern Abend.

Die Vorlage muss jetzt nur noch von den EU-Finanzministern abgezeichnet werden. Dies ist jedoch lediglich eine Formalität, weil diese sich in der Regel an die Vorgaben des Rechtsausschusses halten. Die EU-Finanzminister waren sich bereits letzte Woche einig, dass auch Bankguthaben bei Pleiten herangezogen werden müssen.

Unklar ist jedoch, wer im Falle einer Bankpleite zuerst dran ist: die Aktionäre, die Bondhalter oder die Sparer? Sven Giegold Grünes Mitglied des EU-Rechtsausschusses: »Das Problem wird sein, wie bindend das neue Gesetz in Bezug auf die Haftungshierachien ist«. Im Klartext könnte dies bedeuten, dass bei einer Bankpleite auch zuerst das Geld der Sparer weg ist und zuletzt die Aktionäre und Bondhalter haften müssen.

Argon Avedias (21.05.2013)

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