Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) forderte nach einem Bericht des Onlinedienstes Goldreporter deutsche Banken, Vermögensverwalter und andere Finanzinstitute auf, bis Mitte Juli die Gold-Investments Ihrer Kunden offen zu legen.
In dem Schreiben, das dem Onlinedienst vorlag, heißt es seitens der BaFin: “Untersuchungsgegenstand dieser Anfrage sind Wertpapiere gemäß § 2 Abs. 1 WpHG mit einzelnen Edelmetallarten oder Gruppen von Edelmetallarten als Referenzwert sowie Edelmetallfondsanteile gemäß § 2 Abs. 2b WpHG, § 1 Abs. 1 KAGB mit einzelnen Edelmetallarten oder Gruppen von Edelmetallarten als Referenzwert”.
Die Anfrage von Goldreporter, wofür die BaFin diese Daten erhebt, blieb bisher unbeantwortet. Die Anfrage betrifft in diesem Fall ausschließlich Derivate. Die Vermutung liegt nahe, dass die Erhebung mit den Ermittlungen zur Goldpreismanipulation zusammenhängt.