Wichtig für alle „MENSCHEN“

Ein Hinweis zu Anfang: Wenn wir in diesem Artikel der Einfachheit halber von „MENSCHEN“ reden, dann sind damit selbstverständlich MÄNNER und WEIBER gemeint…


1.) DER MENSCH,…

der per Vollmachten nur delegieren kann und darf, was ihm selbst per Naturrecht erlaubt ist, an Delegierte (Parlamente in der parlamentarischen Demokratie). Kein Mensch darf die Freiheit, die Gesundheit oder das Leben eines Anderen verletzen. Daher kann so etwas niemals delegiert werden.

Als oberste Direktive gilt: nemo plus iuris ad alium transferre potest quam ipse habet. (Niemand kann mehr Rechte weitergeben als er selbst hat)

Was also kein Menschen tun darf, das darf auch nicht in der Delegiertenversammlung beschlossen werden, um sich im Missbrauch der Delegiertenposition verbrecherisch betätigen zu können: Plünderung, Freiheitsberaubung, Lebensbedrohung, Tötung.

Dieser Grundsatz ist gebrochen, siehe Kriegsermächtigung, Völkerrechts- und Menschenrechtsbrüche, Plündergesetze (ESM, ESFS, Ermächtigung zur Bankenaufsicht, TTIP, TISA, CETA, CORONA-Verordnungen u.v.a.)

2.) Canon 2056:

TREUHÄNDERISCHE VERWALTUNG für natürliche Personen und deren Besitz, darf nur für tatsächlich verschollene MENSCHEN „ergriffen“ werden. „cestui que vie“ Canon 2056 – (Canonum De Ius Positivum > Article 100).

Dieser Grundsatz ist gebrochen, durch die betrügerische Schuldbriefverschreibung, per Geburtsregister aller Menschen, für die Staatsverschuldung gegenüber den Geldmarkthändlern (Bankenprodukte z.B. Fonds, Schatzbriefe)

Wenn die Verbindung zu 1. bereits regelwidrig zerschnitten wurde, sind schon deshalb ALLE darauf folgenden Stufen, pure Fiktion in der „Luft“ und haben keine von Menschen energetisierte Rechtskraft!

Somit ist unwiderlegbar rechtsgültig erwiesen, dass die derzeitigen Strukturen, die von sich behaupten einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Menschen zu haben, oder gar über hoheitliche „Über“-Rechte zu verfügen, ohne Legitimation sind, nämlich ohne vom Menschen delegierte Rechtskraft und verweisen auf Strukturen INNERHALB des abgeschnittenen „juristischen Luftschlosses“. Juristen lernen, sich in den abgetrennten „Luftschlössern“ Argumentationen zu bilden, die aber als Folge, allesamt nicht menschenverbunden sind.

Durch Fundamentalregelbruch bleibt Juristen und „Komplizen“ nichts anderes übrig, als in kognitiver Dissonanz, alle weiteren Regeln ebenfalls zu brechen: Die Wahlregeln, gesetzgeberische Regeln, Aufgabenverteilungsregeln, Völkerrecht, Menschrechtskonven-tionen und auch die Gesetze für die Rechts-Personen, rechtlicher Unterschriftsmangel, in Täuschungs- und Bereicherungsabsicht ein „bürgerlicher Tod“, per „cestui que vie“, pauschal für JEDEN ab dem 7. Lebensjahr, zum Zwecke des Bevormundungsbetruges, weil ihre Modelle immer schon gegen die fundamentalste Voraussetzung (Verbindung zu 1.) verstoßen.

Alle so genannten „hoheitlichen“ oder öffentlich-rechtlichen Handlungen

  • haben keine gültige Vollmacht und sind somit nichtig und
  • erfüllen die Voraussetzungen für ungerechtfertigte Bereicherung und
  • sind Rückabwicklungs- und Schadensersatzpflichtig!

Bis zum Neuaufbau eines korrekt erfüllenden freiheitlich-demokratischen Vertretungssystems, – suspendiere ICH als MENSCH alle Akteure innerhalb des „Luftschlosses“, – ordne den „Abriss“ an und – spreche „Rechtsverzicht“ auf diese widrige Konstruktion aus, ohne aber auf irgendetwas zu verzichten, das meine Rechte als Mensch und auf weitere Schadensersatzansprüche berührt, somit alle Rechte vorbehalten! (without prejudice UCC-1-308!)

3.) Canon 2057:

Any Administrator or Executor that refuses to immediately dissolve a Cestui Que (Vie) Trust, upon a Person establishing their status and competency, is guilty of fraud and fundamental breach of their fiduciary duties requiring their immediate removal and punishment.

Zu deutsch: Jeder Verwalter oder Ausführender, der es verweigert, augenblicklich die Cestui Que (Vie) Treuhand aufzulösen, die über eine Person, ihren Status und ihre Handlungskompetenz erzeugt war, ist des Betruges schuldig und des fundamentalen Bruchs seiner Treuhänderpflicht, was seine sofortige Entfernung und Bestrafung erfordert. Quelle: „Canonum De Ius Positivum“

4. Ist das Rechtssystem eine Fiktion?

Antwort: Selbstverständlich ist JEDE heute bekannte staatsartige Konstruktion eine von Oligarchen installierte Fiktion, mit dem Zweck, ein Sklavensystem und ein Schneeball-Zins-Schuldgeldsystem zu betreiben! Der Nachweis ist durch den OPPT rechtskräftig geworden am 25.12.2012 und die Umsetzung der Auflösung läuft langsam, weil unbedeutende Fragen immer noch an und über „die Mächte die waren“ gestellt werden, als befänden sie sich noch nicht im offenbarten Zustand des Fiktiven.

Es gibt also keinen „Justizirrtum“, sondern die Justiz „ist der Irrtum“, weil sie irrtümlich oder vorsätzlich davon ausgeht, sie habe eine Existenzberechtigung außerhalb der Legitimation durch den Menschen!

Verschiedene Hinweise:

– Mensch –

Der Mensch ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zum Tod. Der Mensch steht im Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechts. Er hat bestimmte grundlegende Rechte „gegenüber“ dem Staat. (Quelle: Vahlen Jura – Juristisches Wörterbuch – 15. Auflage)

Erläuterungen:

Bezeichnend ist, daß der Mensch juristisch nicht als Person, sondern stets eindeutig als Mensch und damit als „Lebewesen“ definiert wird. Zu bemerken ist ferner, daß der Mensch hinsichtlich seiner grundlegenden Rechte, ebenfalls juristisch definiert, nicht „im“ Staat, sondern dem Staat „gegenüber“ steht. Nur in dieser Position „gegenüber“ (also außerhalb) dem Staat kann er auch seine Rechte behaupten. Demzufolge bedarf es daher einer „Eingliederung“ in den Staat“, um förmlich ein Rechtsverhältnis herzustellen. Einzig dazu dient die Person als (Rechts-)Subjekt.

– Person –
(lat. persona = die Maske, Rolle und Stellung des Schauspielers)

Person ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Natürliche Person ist der Mensch und zwar von der Vollendung seiner Geburt bis zu seinem Tod. (Quelle: Vahlen Jura – Juristisches Wörterbuch – 15. Auflage)

– Subjektives Recht – Rechtssubjekt –

Subjektives Recht ist der von der Rechtsordnung, d.h. dem objektiven Recht, einem Rechtssubjekt verliehene rechtliche Herrschaftsbereich gegenüber anderen Rechtssubjekten oder Rechtsobjekten. Der Staat, ist juristische Person des öffentlichen Rechts und Rechtssubjekt. (Quelle: Vahlen Jura – Juristisches Wörterbuch – 15. Auflage)

Erläuterung:

Der Rechtserwerb durch Verleihung des Personen-Status ist eine Fiktion! Durch den Personen-Status entsteht obligatorisch eine „personale Beziehung“ zum Staat. Gleichzeitig verbunden mit einem „Schuldverhältnis“ (lat. obligatio) und der absoluten Unterworfenheit gegenüber dem Staat und der Staatsgewalt.

Dies ist aber als Angebot zu verstehen, die „Rolle“ der „Person“ als Mensch zu „verkörpern“. Kein Mensch darf gezwungen werden, eine Rolle anzunehmen.

Als höchstpersönliches Recht setzt „Mitgliedschaft“ eine Erklärung voraus, Mitglied sein zu wollen. Die Erschaffung der natürlichen Person erfolgt aber durch einen Verwaltungsakt, in Unkenntnis der wahren Rechtslage und ohne Willenserklärung*. Sie basiert de facto auf Täuschung und Unwissenheit, da sie bei Kenntnis des Sachverhalts nicht oder nicht in diesem Umfang abgegeben würde. Fakt ist, kein Staat und kein staatliches Verwaltungsorgan hat das Recht über den „Menschen“ Autorität auszuüben, ohne sich damit strafbar zu machen. Die Zustimmung wird durch konkludendes Verhalten des Menschen vermutet, ohne ihn über den wahren Sacherhalt aufgeklärt zu haben.

– Mitgliedschaft und Mitglied –

„Mitgliedschaft“ ist das Rechtsverhältnis einer „Person“ zur Personengesamtheit. „Mitglied“ ist der Angehörige einer Personengesamtheit. Die Mitgliedschaft begründet Rechte und Pflichten. Mitgliedschaft ist ein höchstpersönliches Recht. (Quelle: Vahlen Jura – Juristisches Wörterbuch – 15. Auflage)

– Eintritt und Austritt –

Der Eintritt ist das freiwillige Einrücken in eine Stellung und der Austritt ist das freiwillige Aufgeben einer Zugehörigkeit. (Quelle: Vahlen Jura – Juristisches Wörterbuch – 15. Auflage).

Die vermutete PERSON ist demnach und offenkundig (Offenkundigkeit bedarf keiner Beweise!) lediglich ein Rechtssubjekt, dessen Urheber der jeweilige so genannte Staat ist. Die Zuständigkeit der Verwaltung dieser Person in ihrer Funktion als Rechtssubjekt, ist von Gesetzes wegen eine Sache der staatlichen Gewalten. So geht es auch aus dem Urheberrecht hervor.

Der Mensch, dem diese Person behördlich zugeordnet wurde, ist hingegen kein Produkt der staatlichen Gewalten. Er ist nicht identisch mit der Person in ihrer Funktion als Rechtssubjekt und er ist nicht Urheber der Person.

Die Zuständigkeit und Verpflichtung aller staatlichen Gewalt dem Menschen gegenüber ist es vor allem Anderen, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Geschädigter ein des von den Behörden festgestellten Schadens, der einer Person zur Last gelegt wird, ist immer der Mensch. Einzig der Urheber, der von den Stellen herangezogenen Person, haftet für die Begleichung des der Person zur Last gelegten Schadens gegenüber dem Geschädigten. Der Mensch haftet für den Schaden der Person grundsätzlich nicht!

Nur in dem Falle, in dem der Mensch die Person bzw. die Rechte der Person auch für sich in Anspruch nehmen will und damit sein Einverständnis (und zwar nicht durch Täuschung im Rechtsverkehr!) zur Übertragung der Rechte und Pflichten der Person auf den Menschen gibt, überträgt sich auch der Haftungsanspruch auf den Menschen.

– Wille und Willensfreiheit –

„Wille“ ist das, das „menschliche“ Verhalten leitende Streben bzw. die Fähigkeit des „Menschen“ (nicht der Person), sich für ein bestimmes Verhalten zu entscheiden. Die Rechtsordnung geht grundsätzlich von der Freiheit des menschlichen Willens aus. (Quelle: Vahlen Jura – Juristisches Wörterbuch – 15. Auflage)

„Willensfreiheit“ bedeutet die Unabhängigkeit des Willens von äußeren, die Willenshandlung zwangsweise bestimmenden Umständen. (Quelle: Vahlen Jura – Juristisches Wörterbuch – 15. Auflage)

Es wird gebeten zur Kenntnis zu nehmen, dass der Mensch, dem zum Beispiel die Bundesrepublik Deutschland eine Person (Rechtssubjekt) zugeordnet hat, k e i n e Rechte an dieser Person (Rechtssubjekt) in Anspruch nimmt, nicht willens ist, für die Person zu handeln und nicht willens ist, Verpflichtungen der treuhänderischen Verwaltung für diese Person zu übernehmen. Das Einverständnis, der Wille zur Übertragung der Rechte und Pflichten dieser Person an den Menschen, welchem diese Person behördlich zugeordnet ist, liegt nicht vor!

– Konkludentes Handeln –

Konkludentes Handeln ist das willensgetragene menschliche Verhalten zur Gestaltung der Wirklichkeit (→Handlung, Verhalten). Konkludentes (schlüssiges) Handeln ist das Verhalten, das eine Zielsetzung nicht unmittelbar durch eine ausdrückliche →Erklärung, sondern nur mittelbar erkennen lässt (z. B. Tanken und Bezahlen an einer Selbstbedienungstankstelle als auf den Abschluss eines Kaufvertrags [und auf Einigung über den Eigentumsübergang] gerichtetes →wortloses Handeln). Wann konkludentes Handeln – und damit nicht bloßes →Schweigen – vorliegt, muss durch (oft schwierige) →Auslegung ermittelt werden. Handeln auf eigene Gefahr ist das bewusste Sichselbstgefährden (z. B. Mitfahren mit einem Fahrer ohne Führerschein). Wird der Handelnde bei dem Geschehen verletzt, so ist sein Verhalten nach § 254 BGB zu berücksichtigen. Dadurch kann sich die Pflicht des Anderen zur Leistung von →Schadensersatz verringern. Handeln im eigenen Namen ist das Auftreten einer Person für sich selbst, Handeln im fremden Namen das Auftreten für einen Anderen. Die unmittelbare →Stellvertretung erfordert die Abgabe einer Willenserklärung im Namen des Vertretenen. Schlicht-hoheitliches Handeln ist das Handeln eines Trägers hoheitlicher Gewalt zu öffentlich-rechtlichem Zweck in öffentlich-rechtlicher Form unter Verzicht auf Verwaltungszwang (z. B. Daseinsvorsorge). (Lit.: Larenz/Wolf, Allgemeiner Teil; Maurer, Verwaltungsrecht; Choi, S., Handeln auf eigene Gefahr, Diss. jur. Würzburg 1996) (Quelle: Vahlen Jura – Juristisches Wörterbuch – 15. Auflage)

– Menschenwürde –

Menschenwürde ist der innere und zugleich soziale Wertanspruch, der dem Menschen um seinetwillen zukommt. Die Menschenwürde besteht darin, dass der Mensch als geistig-sittliches Wesen von Natur aus darauf angelegt ist, in Freiheit und Selbstbewusstsein sich selbst zu bestimmen und in der Umwelt auszuwirken. Die Menschenwürde ist unantastbar! Daraus folgt, dass einerseits die Würde des Menschen nach (vielmehr „gemäß“ und nicht „nach“, denn der Mensch als Urheber einer Verfassung kann nur über dieser stehen!) der Verfassung der höchste Wert und damit der Mittelpunkt des Wertesystems ist und andererseits der Staat (Rechtseinrichtung/Erfindung) ausschließlich um des Menschen willen da ist und Verletzungen der Menschenwürde verhindern muss. (Quelle: Vahlen Jura – Juristisches Wörterbuch – 15. Auflage)

Erläuterung:

Eine „Erfindung“ (hier der Staat) kann und darf einzig nur dem Erfinder dienen, tut er dies nicht mehr, so wird dies als „Rechtsbankrott“ bezeichnet!

– Rechtsbankrott –

Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtseinrichtung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassierern, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z.B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z. B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.). (Quelle: Vahlen Jura – Juristisches Wörterbuch – 15. Auflage)

Erläuterung:

Das ausschlaggebende Wort in der juristischen Definition zur Menschenwürde ist das unscheinbare Wort „als“! Mit der Formulierung „der Mensch als geistig-sittliches Wesen“ erkennt das Rechtssystem an, dass der Mensch von Natur aus ein freies, selbstbestimmtes Lebewesen ist und als Souverän (unter der Wahrheit stehend!), auf Grundlage seiner Sittlichkeit über dem rechtsstaatlichen System steht.

Es ist im Hinblick auf geltendes Recht offensichtlich und nicht von der Hand zu weisen, dass der Staat, seit längerer Zeit wesentliche rechtsstaatliche, moralische, ethische und sittliche Grundwerte aufgegeben hat! Wenn Staaten, gewählte Politiker, Verwaltungsorgane und Rechtsnormen nicht mehr dem Wohl der Menschen dienen, sondern Menschen zum Machterhalt oder zu Gunsten Dritter beherrscht und benutzt werden, ist es nicht nur das Recht, sondern die Pflicht der Menschen diesen Zustand anzuzeigen, sich zu verweigern durch „Rechtsverzicht“ und wenn nötig sogar durch Widerstand!

Aufgrund des geopolitischen Wahnsinns in dieser Welt haben wir Menschen uns als geistig sittliche Wesen in das „überpositive Recht“ zurückgezogen. (Quelle: Juristisches Wörterbuch G. Köbler)

– Verzicht –

„Verzicht ist die rechtsgeschäftliche Aufgabe eines Rechts oder eines rechtlichen Vorteils. Auf andere Rechtsstellungen sowie in anderen Rechtsgebieten kann dagegen meist durch einseitiges Rechtsgeschäft verzichtet werden.“ (Quellen u.a. „Juristisches Wörterbuch“ – Grundlage JEDES Jurastudiums).

– Canonum De Ius Positivum –

Quelle des heutigen Rechts, das im Jurastudium in den ersten Semestern gelehrt wird, ist das „römische Recht“, aufgeschrieben in den sogenannten: „Canonum De Ius Positivum“.

– Canon 1584 –

Die Vermutung ist eine begründete Deutung einer unsicheren Tatsache; sie ist entweder eine Rechtsvermutung, wenn sie vom Gesetz aufgestellt wird, oder eine richterliche Vermutung, wenn sie vom Richter erschlossen wird.

– Canon 1585 –

Wer eine Rechtsvermutung für sich hat, ist frei von der Beweislast, die der Gegenpartei zufällt.

– Canon 2056 –

„Given the private secret trusts of the private central banks are created on false presumptions, when a man or woman makes clear their Live Borne Record and claim over their own name, body, mind and soul, any such trust based on such false presumptions ceases to have any property.“

Zu deutsch: Wenn sich herausstellt, dass die private verborgene Treuhand auf falschen Grundannahmen hin erzeugt wurde, dann verliert die Treuhand sofort jegliches Eigentum, wenn ein Mann oder eine Frau erklärt derjenige mit Körper, Geist und Seele zu sein, der in der Geburtsurkunde steht.

Bernd M. Schmid (Finanz Punk)


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