Eine terroristische Vereinigung (deutscher Rechtsbegriff seit 1976) oder terroristische Organisation (Vereinte Nationen, Europäische Union) ist eine auf eine längere Dauer angelegte Organisation mehrerer Personen (Terroristen), die durch schwere Straftaten Schrecken (lateinisch terror) erzeugen wollen und auf diese Weise versuchen, ihre Ziele zu erreichen. Die Bildung terroristischer Vereinigungen ist in Deutschland und vielen anderen Staaten strafbar.
Definition
Richard Reeve Baxter, ehemaliger Richter am Internationalen Gerichtshof äußerte sich wie folgt: „Wir haben Grund zum Bedauern, dass uns ein juristischer Begriff des Terrorismus jemals auferlegt wurde. Der Begriff ist unpräzise; er ist mehrdeutig; und vor allem dient er keinem entscheidenden juristischen Zweck.“ (We have cause to regret that a legal concept of terrorism was ever inflicted upon us. The term is imprecise; it is ambiguous; and, above all, it serves no operative legal purpose.)
So existiert für nahezu jeden Staat eine andere Definition von Terror, in den USA gelten darüber hinaus verschiedene Definitionen der einzelnen Behörden. Im Jahre 1988 existierten bereits 109 verschiedene Definitionen von dem Wort „Terror“ und diese Anzahl dürfte speziell nach dem 11. September 2001 weit gestiegen sein.
Straftaten
Zu den Straftaten können Verbrechen wie Mord, Totschlag, Geiselnahme, erpresserischer Menschenraub oder sogar Völkermord oder auch Geldwäsche zählen. Ferner können auch strafbedrohte gemeingefährliche Aktivitäten wie Brandstiftung, gefährliche Eingriffe in den Eisenbahn-, Schiffs- oder Luftverkehr, Piratentum zu Wasser oder in der Luft, Massenvergiftung, Herbeiführen lebensgefährlicher Überschwemmungen, Sprengstoff- oder Strahlungsverbrechen oder die Störung öffentlicher Betriebe Gegenstand der gemeinschaftlich oder von einem Anführer oder einem Führungskader geplanten Terrormaßnahmen sein.
Motive und Ziele
Die Motive terroristischer Vereinigungen können einen politischen, religiösen oder sozialen Hintergrund haben. Terroristische Aktionen zielen darauf ab, eine schwere oder lang andauernde Störung des öffentlichen Lebens oder dramatische Schädigungen im Wirtschaftsleben zu bewirken. Sie werden mit dem Vorsatz begangen, entweder die Bevölkerung durch bedeutsame Schrecken einzuschüchtern und/oder Staaten, staatliche Stellen oder auch internationale Organisationen (beispielsweise die Vereinten Nationen oder die Europäische Union) zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder internationaler Organisationen nachhaltig zu erschüttern oder zu zerstören.
Mein Fazit: Mach Dir doch einfach mal selbst Gedanken auf wen das alles zutrifft!!!