Die stille Enteignung durch CAC-Klausel in Staatsanleihen?

Beinahe klammheimlich wurde mit „CAC“ zum Jahreswechsel eine Regelung für die Anleihenmärkte eingeführt, die alle EU-Bürger betrifft, die entweder Staatspapiere aus der Eurozone besitzen oder eben „nur“ eine Rentenversicherung abgeschlossen haben. Es droht ein Totalverlust bei der Insolvenz eines Euro-Mitgliedslandes.

Schuldenschnitte werden für Länder zum „Kinderspiel“

Sollte ein Land zahlungsunfähig werden, braucht es offenbar seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachzukommen. Eine neue Regel, „kreiert“ in Brüssel, soll den Euro-Ländern den Weg zu einem Schuldenschnitt erleichtert. Was sich auf den ersten Blick wie ein echter Ballastabwurf für die Mitgliedsländer aussieht, kann auf den zweiten Blick einen Totalverlust für private Anleger bedeuten.

Das neue „Zauberwort“ aus den Federn der Brüsseler Vordenkern und Vollstreckern lautet CAC (Collective Action Clause), soviel wie „Kollektive Handlungsklausel“. Lt. welt.de (Dienstag) wird ab 2013 an allen neu herausgegebenen Staatsanleihen der Euro-Zone diese CAC angeheftet. Praktisch könnten die Anleihen über Nacht als vollkommen wertlos erklärt werden.

„Ich habe überhaupt keine EU-Staatsanleihen, was soll’s“

Wer glaubt über die CAC-Klausel nur „müde lächeln und dankend abwinken“ kann, weil keine Staatsanleihen aus der Euro-Zone im Depot-Portfolio vorhanden sind, könnte dennoch vor bösen Überraschungen gestellt werden. Neben dem direkten Wertverlust bleiben unzählige „Nebenstrecken“ für einen Komplettausfall offen.

CAC kann jeden Sparer und Vorsorger treffen

Diese Staatsanleihen sind u.a. Bestandteile einer jeden Renten- und Lebensversicherung. Die Gesellschaften sind sogar dazu verpflichtet, u.a. in vermeintlich als sicher geltende Staatspapiere zu investieren. Es blieben zwar noch Wege für z.B. Unternehmensanleihen und Schuldverschreibungen außenstehender Länder übrig, aber dennoch werden auch in der Zukunft Anleihen eines EU-Staates einen großen Anteil des Bestandes ausmachen.

Sollte es ernst um die finanzielle Lage eines Euro-Staates werden, so kann dieses Land dank CAC die Rücknahme der Anleihen, sprich die Rückzahlung einfach verweigern. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob der Anleger überhaupt damit einverstanden ist. Ein Schuldenschnitt erfolgt somit automatisch, ohne großes „Wenn und Aber“.

Der Fall Griechenland hat lt. welt.de als Vorbild gegolten. Womöglich auch ein praktizierter Feldversuch mit erfolgreichem Abschluss. Der im Frühjahr 2012 vollzogene Schuldenschnitt gelang demnach nur aufgrund der eingebauten CAC-Klausel. Damit gelang es nach Zustimmung von min. 75 Prozent der Gläubiger (Anleihen-Investoren) die Vertragsbedingungen neu zu definieren.

Nachdem sich die CAC-Bestimmung in den griechischen Anleihen offenbar bewährt hatte, erhalten nun alle Euro-Anleihen diese Klausel „aufgestempelt“. Konkret sind alle Anleihen betroffen, die neu herausgegeben werden und eine Laufzeit länger als 1 Jahr vorweisen. Alt-Bestände sind von der Regelung ausgeschlossen. Hochgerechnet dürfte sich somit der Umlaufanteil der CAC-behafteten Staatspapiere z.B. aus Deutschland auf rund 50 Prozent belaufen.

„Das Beil dafür ist bereits September 2012 gefallen“

Die Einführung der CAC-Klausel war ein Bestandteil zur Einführung des beständigen EU-Rettungsmechanismus ESM. Damit wollte man lt. welt.de völlig bewusst eine Grundlage schaffen, die zukünftige Umschuldungen innerhalb der Euro-Zone vor einer Klagewelle durch widerspenstige Kleinanleger schützen solle.

Der große CAC Verlierer heißt: Kleinanleger

Wer als kleiner Privatanleger künftig auf Staatsanleihen der Euro-Zone setzt, begibt sich in Teufels Küche. Wie auch beim großen Schuldenschnitt für Griechenland die Privatanleger die eigentlichen und einzigen Verlierer waren, wird auch ein zukünftiger Fall lediglich den Privatsparer ohne Wasser in die Wüste schicken. welt.de zieht den Hellenen-Schuldenschnitt als Musterbeispiel heran.

Die großen Kredithäuser verzichteten zwar „großzügig“ auf einen Großteil ihrer Forderungen, konnten aber schon kurz danach eine Geldschwemme aus der Europäischen Zentralbank (EZB) in Empfang nehmen, faktisch kostenlos. Die Hedgefonds hatten es lediglich mit etwas mehr „Papierkrieg“ zu tun, der finanzielle Verlust wurde aber überwiegend durch die Kreditausfallversicherungen wieder ausgeglichen. Einzig die Privatanleger durften hilflos mit ansehen, wie die Kuchenstücke unter den „Platzhirschen“ aufgeteilt wurde, es fiel nicht einmal ein Krümel zu Boden.

Versteckter Betrug? Es kommt auf die Sichtweise an

Versteckte, klammheimliche und rücksichtslose Enteignung auf Knopfdruck, oder schlicht die Ergänzung eines neuen Risikofaktors?

Sofern die Investoren, besonders die Kleinanleger einen Zinsaufschlag für das erhöhte Risiko erhalten, welches diese CAC-Klausel unzweifelhaft darstellt, dann ginge der Deal aus der Sicht des gemeinen Steuerzahlers ohne Anleihen glatt in Ordnung.

Aufklärungspflicht gehörte zum Anleihenerwerb ebenso dazu, wie bei jeder Bankberatung zu einer beliebigen Anlage. Damit wäre der Risikofaktor CAC geklärt und der Investor weiß worauf er sich einlässt. Er ist sich bewusst, dass die Investition „in die Hose“ gehen könnte.

Denn geht ein Staat in den Konkurs und verweigert rechtlich abgesichert die Rückzahlung der Anleihen-Gelder, hat das Schicksal den Investor mit aller Härte getroffen, aber aus welchen Gründen solle diese mithilfe Steuergelder Unbeteiligter gerettet werden?

„Gerechtigkeit für alle!“ Das gibt es innerhalb der Euro-Zone, in der Finanzwelt überhaupt nicht. Der Große frisst den Kleinen. So bleibt es beim bewährten Recht des Stärkeren, dass trotz CAC die Banken und Hedgefonds stets eine Rettung erfahren werden, während der Privatanleger „selbstverständlich“ für sein eingegangenes Risiko die Bauchlandung ertragen muss. Völlig wehrlos dagegen erscheinen die indirekt betroffenen Sparer mit einer Renten- oder Lebensversicherung.

Bernd M. Schmid (Finanz Punk)


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