»Riester-Skandal: Behörde nimmt Sparern ihre Zulagen weg!«

Staatliche Zuschüsse werden einfach zurückgebucht!

Das Riester-Sparen wird als Altersvorsorge für viele erst durch die staatlichen Zuschüsse attraktiv. Umso ärgerlicher, wenn Kunden feststellen müssen, dass die zuständige Behörde bereits ausgezahlte Zulagen schlicht wieder einkassiert. Abertausende Sparer sind betroffen.

Allein im vergangenen Jahr buchten die Behörden Riester-Zulagen in Höhe von 700 Millionen Euro zurück, weil sie zu Unrecht gezahlt wurden. Aber oft nehmen es die Bearbeiter nicht so genau, warnt Stiftung Warentest.

Bei der Rückbuchung von bereits gezahlten Riester-Zulagen verstoßen die Behörden laut Stiftung Warentest teilweise gegen geltendes Recht. Wie die Zeitschrift Finanztest in ihrer Oktober-Ausgabe berichtete, holte sich der Staat im Jahr 2012 rund 700 Millionen Euro an Förderung von Riester-Sparern zurück. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) kann Zulagen zurückbuchen, wenn der Riester-Sparer sie zu Unrecht erhalten hat – allerdings mit einer Frist von maximal vier Jahren. An diese Frist hält sich die ZfA aber nicht, wie laut Finanztest aus internen Unterlagen des Bundesfinanzministeriums (BMF) hervorgeht.

Allein für das Beitragsjahr 2005 habe die ZfA in rund 84 00 Fällen die Zulage erst nach Ablauf der Frist neu berechnet und damit teilweise zurückgefordert, heißt es demnach in einem Vermerk. In dem automatisierten Verfahren der ZfA gebe es zudem immer wieder Fehler. Die Rückbuchung erfolge dennoch ohne Vorwarnung und ohne Begründung.

Quelle: www.focus-online.de (17.09.2013)

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