»Wir kämpfen für Sie«

Logo_UNCompactWie steht es um die Einhaltung der Menschenrechte in Deutschland?

Die 30 Menschenrechtsartikel stehen auch in Deutschland ständig auf dem Prüfstand. Wurde wirklich an alle und alles gedacht? Seit der Allgemeinen Menschenrechtserklärung 1948 haben die Staaten der UNO die Grundanliegen der ursprünglichen Artikel weiterentwickelt, präzisiert und in geltendes Recht umgesetzt – durch internationale Pakte, neue Verträge und Konventionen. Und wie sieht es damit in Deutschland aus?

Wenn wir genauer hinschauen, dann werden in Deutschland die Menschenrechte sehr oft mit Füßen getreten. Da gibt es viele Beispiele wie zum Beispiel die Androhung der Verhaftung und Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt bei Nichtabgabe der Eidesstattlichen Versicherung. Denn laut Artikel 11 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 (BGBl. 1973 II 1553) ist das eine eindeutige Verletzung der Menschenrechte. Der »Gerichtvollzieher«, der dies androht oder jemanden auf diese Art und Weise erpresst, kann dafür vor dem EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS zur Rechenschaft gezogen werden.

Wir reichen für Sie Klagen beim EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS ein und kämpfen für Ihre Menschenrechte….

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