Durch ein neues Gesetz dürfen Lebensversicherer bestimmte Reserven nicht auszahlen. Nach Informationen unserer Redaktion sind davon entgegen erster Erwartungen auch große Versicherer betroffen.
Zahlreiche Lebensversicherer müssen ihre Auszahlungen teilweise stoppen. Durch ein neues Gesetz sind die Unternehmen gezwungen, bestimmte Reserven nicht an ausscheidende Kunden auszuzahlen, wenn dadurch Zinsgarantien für die übrigen Kunden gefährdet würden.
Im Vorfeld hatten Experten erwartet, dass nur einige finanzschwächere Versicherer unter diese Schutzregel fallen. Nach Informationen der WirtschaftsWoche greift die Regel nun aber branchenweit und betrifft auch große Versicherer. So dürfen die Lebensversicherer R+V, AachenMünchener, Generali, Debeka, Cosmos, Ergo, Axa und Bayern-Versicherung keine von der Neuregelung betroffenen Reserven mehr ausschütten. Nur im Voraus zugesagte Beteiligungen fließen in Einzelfällen weiter an die Kunden. Allein diese Anbieter stehen für knapp ein Drittel der in Deutschland versicherten Summe.
Ausscheidenden Kunden entgehen damit im Vergleich zu früher vier- bis fünfstellige Summen. Andere Lebensversicherer, wie etwa Branchenprimus Allianz, konnten oder wollten auf Anfrage der WirtschaftsWoche den Ausschüttungsstopp weder dementieren noch bestätigen.
Ursache des Problems sind die niedrigen Zinsen auf sichere Anlagen, die es Versicherern immer schwerer machen, die den Kunden zugesagten Garantien zu finanzieren. „Vor allem für die Lebensversicherer ist die Lage schwierig“, sagte die Chefin der Aufsichtsbehörde BaFin, Elke König.
Seit August gilt in der Bundesrepublik das Lebensversicherungsreformgesetz. Es beendet einen jahrelangen Streit um die Beteiligung ausscheidender Kunden an nicht realisierten Kursgewinnen bei Anleihen, den sogenannten Bewertungsreserven. Ende 2013 machten diese Reserven 57,8 Milliarden Euro aus; mittlerweile sind sie noch deutlich größer, weil die Kurse alter, höher verzinster Anleihen durch den Zinsverfall gestiegen sind.