Künftig straffrei: »Geheimdienste dürfen Straftaten „zur Tarnung“ begehen!«

Die Bundesregierung bereitet eine Strafbefreiung für Geheimdienst-Mitarbeiter vor. Die Regierung möchte, dass Straftaten „zur Tarnung“ ohne Rechtsfolgen für die Anstifter bleiben. Die CSU möchte darüber hinaus, dass die Geheimdienste mehr Geld bekommen, um die Bürger im Internet überwachen zu können.

BRD-Regierung-25012015Mehr Macht für die Geheimdienste: Die Bundesregierung bereitet die Strafbefreiung für Geheimdienstmitarbeiter vor.
Die Geheimdienste werden damit noch unberechenbarer. (Foto: dpa)

Die Bundesregierung bereitet eine Strafbefreiung für Mitarbeiter der Geheimdienste vor. Noch in diesem Jahr werde eine Gesetzesreform auf den Weg gebracht, erfuhr die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) aus Regierungskreisen. Von einer “Schutzlücke” spricht der CDU-Außenpolitiker Philipp Mißfelder. Die Mitarbeiter der Dienste bräuchten “den Rechtsschutz, dass sie nicht für Straftaten von V-Leuten belangt werden, die zur Tarnung verübt wurden“, sagte er der WAZ. Schon auf Empfehlung des NSU-Untersuchungssauschusses bereitet das Innenministerium eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes vor. Der CSU-Innenpolitiker Stephan Meyer forderte, dann die Rechtslage klarzustellen, den Sicherheitsbehörden und ihren Mitarbeitern Rechtssicherheit zu geben.

Nutznießer wären V-Leute wie ihre Agentenführer. Die Politik reagiert nicht zuletzt auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2011. Damals sahen die Richter keinen Grund, bei einem kriminell gewordenen V-Mann des Bundesnachrichtendiensts von einer Strafe abzusehen. Juristisch ist in einem solchen Fall der V-Mann der Haupttäter, sein Agentenführer der Anstifter. Für Irritation hatte im April 2014 eine Expertise von Mitarbeitern des Generalbundesanwalts gesorgt. Sie kamen zum Ergebnis, dass für den V-Mann-Einsatz die gesetzliche Ermächtigung fehle.

Die Geheimdienste sorgen sich, dass ihre Mitarbeiter sich strafbar machen. Zur Diskussion stehen zwei Modelle: Eine Generalklausel zur Strafbefreiung oder ein Katalog, in dem definiert wird, was V-Leute dürfen oder nicht. Ihr Einsatz sei “unverzichtbar”, doch dürfe ihre Tätigkeit “kein Freibrief für Straftaten sein”, erläuterte Meyer. Es werde darauf ankommen, eine “praktikable Lösung” zu finden. Nach dem Anschlag von Paris fällt die Forderung auf fruchtbaren Boden. So rief Mißfelder dazu auf, die Geheimdienste zu stärken. Er forderte mehr Mittel und Befugnisse, um die Kommunikation über Skype oder WhatsApp zu überwachen.

Diese Entwicklung ist seltsam in einer Zeit, in der die Geheimdienste eine immer größere Rolle spielen und von der Regierung gerne als Ausrede vorgeschoben werden, um politische Entscheidungen durchzusetzen. Für die Bürger ist es in der Regel nicht nachvollziehbar, welche Rolle die Geheimdienste spielen. Das Demonstrationsverbot für Dresden wurde verhängt, weil inländische Geheimdienste von ausländischen Geheimdiensten “verlässliche” Informationen erhalten hätten, dass eine “abstrakte” Gefährdung für eine “konkrete” Person aus dem Kreis der Pegida-Organisatoren vorliegt.

Zur Aufklärung von Verbrechen – wie dem Abschuss von MH17 oder den Anschlägen von Paris – tragen die Geheimdienste dagegen wenig bei. Der Abschuss von MH17 ist bis heute unaufgeklärt. Von den Hintermännern von Paris fehlt bis heute jede Spur. Französische Militärfachleute gehen davon aus, dass es sich um eine militärisch geplante Kommandoaktion gehandelt habe.

Es gäbe also genug Arbeit für die Dienste. Sie sollten ihre vom Steuerzahler zu finanzierenden Ressourcen nicht damit verschwenden, Straftaten “zur Tarnung” zu begehen und sich dafür noch gleich die umfassende Strafbefreiung sichern. Gerade die deutsche Geschichte (Gestapo, Stasi) sollte dazu führen, dass Geheimdienste zur Aufklärung und nicht zur Provokation eingesetzt werden müssen – in engen rechtlichen Grenzen und mit starker parlamentarischer Kontrolle.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten

 

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