Lebensversicherung: »Viele Kunden müssen Kürzung der Bewertungsreserven fürchten!«

Lebensversicherung: Seit Jahresbeginn dürfen Lebensversicherer die Bewertungsreserven für festverzinsliche Wertpapiere anteilig kürzen, wenn sie in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Betroffenen Kunden könnte so ein vier- bis fünfstelliger Betrag verloren gehen. Nach Informationen der Wirtschaftswoche dürften davon auch große Versicherungen betroffen sein.

Lebensversicherung-20012015Für die Kunden von Lebensversicherungen ist es eine schlechte Nachricht. Seit Jahresbeginn sind die Anbieter verpflichtet, die Beteiligung an den Bewertungsreserven anteilig zu kappen, wenn dadurch die Zinsgarantien für die übrigen Kunden gefährdet sind. Bisher erhielten ausscheidende Sparer 50 Prozent der Reserven – nun könnten ihnen mehrere tausend Euro verloren gehen.

Große Lebensversicherungen wie Ergo und Generali müssen Auszahlungen kürzen

Experten hatten im Vorfeld erwartet, dass nur einige finanzschwache Versicherungen unter die neue Schutzregel fallen. Doch für Kunden könnte es ein böses Erwachen geben. Laut einem Bericht der WirtschaftsWoche betrifft die Neuregelung auch große Anbieter, darunter die Debeka, Generali, AachenMünchener, Cosmos, Ergo, Axa und R+V. Allein diese Gesellschaften stehen für knapp ein Drittel der in Deutschland versicherten Lebensversicherungs-Summe.

Und es könnte noch dicker kommen. Die Allianz Lebensversicherung AG wollte keine Aussage darüber treffen, ob sie auch die Bewertungsreserven kappen muss. Es dürfte einen Imageverlust für die Branche bedeuten, wenn selbst der Branchenprimus einen Ausschüttungsstopp verhängt. Lebensversicherungen würden weiter an Attraktivität verlieren.

Nur Beteiligung an festverzinslichen Wertpapieren betroffen

So genannte »Bewertungsreserven« entstehen, wenn der Marktwert einer Kapitalanlage des Versicherers über dem Anschaffungswert liegt. Seit 2008 sind Lebensversicherungen per Gesetz verpflichtet, Kunden mit auslaufenden oder gekündigten Verträgen zur Hälfte an den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Bewertungsreserven zu beteiligen.

Als heimtückisch entpuppt sich allerdings, dass die Regel auch für festverzinsliche Wertpapiere gilt, etwa für Staatsanleihen oder Bundesschatzbriefe. Zwar werden auch diese Papiere an der Börse gehandelt. Jedoch ist die Wertsteigerung nur scheinbar vorhanden, wenn sie der Investor bis zum Ende der Laufzeit hält. Der Grund: Diese Papiere besitzen einen festen Anfangs- und Endwert. Gerade in Niedrigzins-Zeiten werden alte festverzinsliche Wertpapiere aber sehr teuer gehandelt, weil sie meist höhere Zinsen als aktuelle Papiere garantieren.

Der Wertzuwachs ist also nur auf dem Papier vorhanden, wenn der Versicherer die Papiere bis zum Ende der Laufzeit hält. Hier musste der Gesetzgeber tätig werden. Wenn ein Versicherer in Schwierigkeiten steckt und seine Garantien an Kunden langfristig nicht bedienen kann, wird er von der Pflicht befreit, die gerade ausscheidenden Kunden an den Bewertungsreserven für festverzinsliche Papiere zu beteiligen. Für Reserven auf Aktien und Immobilien ändert sich durch das Reformgesetz hingegen nichts. Hier werden Kunden weiterhin zu 50 Prozent beteiligt!

Quelle: www.versicherungsbote.de
Dieser Beitrag wurde unter EURO News, FINANZ News veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar