Stuttgart – Die Allianz Lebensversicherung hat ihre Schlappe vor Gericht eingesehen: Sie muss Ex-Kunden mehrere Millionen Euro zurückzahlen. Der Branchenprimus zog am Dienstag seine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zurück.
Damit ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Jahr 2011 rechtskräftig, nach dem der Versicherer unter anderem gekündigte und beitragsfrei gestellte Policen falsch abgerechnet hat. Ein Sprecher der Versicherung kündigte entsprechende Zahlungen von rund 117 Millionen Euro an.
Das Gericht hatte zahlreiche Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen der Allianz für undurchsichtig und deshalb für unwirksam erklärt. Die Hamburger Verbraucherzentrale hatte im Namen von 80 Kunden geklagt, die ihre Lebensversicherung vorzeitig beendet und dafür einen zu geringen Rückkaufswert erhalten hatten.
Meiner Schätzung nach könnten die Betroffenen mit ca. 500 Euro Entschädigung rechnen. Ein Allianz-Sprecher rechnet hingegen mit 200 Euro pro Vertrag. Dafür müssten die betroffenen Kunden aber selbst aktiv werden. Sie müssen das Geld aber von der Versicherung selbst einfordern. Entsprechende Forderungen sollten Betroffene schriftlich geltend machen. Deshalb stelle ich einen Musterbrief zur Verfügung. Darin müssen Kunden angeben, wann sie ihren Vertrag gekündigt und wie viel Geld sie danach ausgezahlt bekommen haben.
900.000 Verträge müssen geprüft werden
Insgesamt handelt es sich um 900.000 Verträge. Nun muss jedoch geprüft werden, in welchen Fällen Ansprüche geltend gemacht werden können. Die Allianz rechnet damit, das rund 500.000 Versicherte Rückzahlungen erhalten könnten. Gute Chancen auf Erstattung haben alle Kunden, die ihren Vertrag nach 2009 gekündigt haben. Bei allen anderen könnten die Ansprüche verjährt sein. Allerdings sollten diese Kunden dennoch versuchen, die Gelder zurückzufordern.
Ursprünglich hatte die Verbraucherzentrale die Ansprüche der Betroffenen auf rund zwei Milliarden Euro geschätzt. Die Allianz wollte die Entscheidung anfechten, das Oberlandesgericht hatte die Revision zum BGH jedoch nicht zugelassen. Dagegen hatte die Allianz Beschwerde eingelegt.
Was müssen Kunden nun beachten?
- Wer ist betroffen? Genau genommen alle Versicherer, die seit 1995 Verträge abgeschlossen haben und seither gekündigt haben. Gute Chancen auf Erstattung haben alle Kunden, die ihren Vertrag nach 2009 gekündigt haben. Nicht von der Verjährung betroffen sind Versicherungskunden, die sich beitragsfrei gestellt haben. Sie können ihre Ansprüche auf Entschädigung auch geltend machen, wenn der Zahlungstopp vor 2009 liegt. Der Allianz-Sprecher sagte hingegen, dass sich nur Kunden melden müssten, die ihre Verträge gekündigt hätten. Kunden mit beitragsfreien Verträgen sollen das ihnen zustehende Geld von der Allianz automatisch erhalten.
- Was müssen Kunden tun? Sie müssen einen Brief an die Allianz schreiben und mehr Geld fordern. Wenn Sie es präziser haben möchten, bekommen von mir einen Musterbrief, den Sie gegen eine Spende – die Höhe bestimmen Sie selbst – bei mir anfordern können (a.avedias@email.de). Außerdem können Sie Zinszahlungen geltend machen. Zudem müssen die Ex-Kunden zum Beweis ihre Police vorlegen. Kunden müssen angeben, wann sie ihren Vertrag gekündigt und wie viel Geld sie danach ausgezahlt bekommen haben.
- Wie lange müssen Betroffene auf ihr Geld warten? Ich schreibe in meinem Musterbrief zwar vier Wochen, jedoch muss man den Versicherern rund zwei bis drei Monate Zeit lassen.
- Mit wie viel Geld können die Betroffenen rechnen? Durchschnittlich 500 Euro. Allerdings ist das je nach Einzelfall ist das unterschiedlich. Bisher gab es Rückmeldungen, in denen es um Summen zwischen 280 und 2000 Euro ging…
Argon Avedias (07.01.2013)
Aus diesem und weiteren bekannten Gründen bieten unteranderem wir den LV-Rückkauf an.
„LVPlus“ bietet eine neuartige Form des Lebensversicherungsankaufes, welche ohne Vorlaufkosten für den Kunden dafür Sorge trägt, dass dieser nicht seitens der Gesellschaft übervorteilt wird. simplyMAXX geht davon aus, im Durchschnitt ca. 25 Prozent mehr als den ausgewiesenen Rückkaufswert zu erwirtschaften.
Allianz, Ergo, Generali: Viele Lebensversicherer hatten unzulässige Klauseln in ihren Verträgen und wurden dafür erfolgreich verklagt. Betroffenen Kunden stehen nun Rückzahlungen zu. FOCUS Online sagt, was Sparer nun wissen müssen.
Eine ganze Reihe von Lebensversicherern hatte in der Vergangenheit unzulässige Klauseln in ihren Verträgen, wogegen die Hamburger Verbraucherzentrale (VZHH) mit Erfolg klagte. Vielen Kunden können nun Geld zurückfordern. Mit der Allianz akzeptierte am Dienstag der Branchenführer ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart. Teils müssen Kunden selbst aktiv werden, um an das Geld zu kommen – in vielen Fällen aber nicht. Die wichtigsten Antworten:
Um was geht es?
In den Klagen der VZHH ging es um Bestimmungen in Verträgen zu Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 2001 und Ende 2006 abgeschlossen wurden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied 2012 den Großteil der Verfahren gegen die Versicherer. In seinen Entscheidungen kam der BGH zum Schluss, dass die Bestimmungen der Versicherer zu Beitragsfreistellungen, Kündigungsgebühren und Rückkaufswerten in Versicherungsverträgen undurchsichtig und damit unwirksam waren. Am Dienstag beugte sich auch die Allianz einem entsprechenden Urteil und zog eine Beschwerde beim BGH zurück…