Buchgeld ist kein Geld und kein gesetzliches Zahlungsmittel!
BundesbankGesetz § 14 Notenausgabe:
(1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes aus zugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekannt zu machen.
Buchgeld ist nichts anderes als ein Recht und ist keine Sache!
BürgerlichesGesetzBuch (BGB) §91:
Vertretbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen.
Für Österreich:
Nationalbankgesetz Artikel XI §61:
… auf Euro lautenden Banknoten sind gesetzliche Zahlungsmittel.