Das Bundesverfassungsgericht hat den ZDF-Staatsvertrag für verfassungswidrig erklärt. Nach Ansicht der Richter gibt die Zusammensetzung der Sender-Gremien Staat und Politik zu großen Einfluss auf den Sender. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk „darf nicht zum Staatsfunk werden“, so das Gericht.
Der Einfluss von Staat und Parteien auf das ZDF ist zu groß, die Besetzung der Gremien bei dem öffentlich-rechtlichen Sender widerspricht der Rundfunkfreiheit. Das hat das Bundesverfassungsgericht am heutigen Dienstag entschieden – und den zugrundeliegenden Staatsvertrag für verfassungswidrig erklärt.
Die Regelungen über die Zusammensetzung des Fernsehrats und des Verwaltungsrats des öffentlich-rechtlichen Senders verstoßen gegen die Rundfunkfreiheit, so das Urteil. Das Gericht ordnete an, dass die Bundesländer bis spätestens 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung finden müssen.
Der Anteil von Politikern und „staatsnahen Personen“ müsse von derzeit mehr als 40 Prozent auf ein Drittel reduziert werden. Zudem dürften Politiker bei der Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitglieder des Fernsehrates „keinen bestimmenden Einfluss“ mehr ausüben.
2009 hatte eine unionsnahe Mehrheit im Verwaltungsrat die Vertragsverlängerung des damaligen ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender verhindert. Vor allem der damalige hessische Ministerpräsident Roland Koch hatte sich in dem Gremium gegen Brender ausgesprochen. Der hatte der Union zuvor vorgeworfen, den Verwaltungsrat des Senders dominieren zu wollen. Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hamburg hatten nach diesem Eklat das Verfassungsgericht angerufen.
Der 14-köpfige Verwaltungsrat des ZDF besteht aus fünf Vertretern der Länder, unter ihnen, als Vorsitzender des Rats, der frühere rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, aus einem Vertreter des Bundes, derzeit der frühere Kulturstaatsminister Bernd Neumann, sowie aus acht Mitgliedern, die vom Fernsehrat gewählt werden.
Der 77-köpfige Fernsehrat, der auch für die Wahl des Intendanten zuständig ist, besteht aus Vertretern der Länder, des Bundes und der Parteien, sowie einer Vielzahl von Interessensvertretungen, Kirchen, Gewerkschaften und Verbänden.
Diese Zusammensetzung der Gremien muss nun nach Ansicht der Verfassungsrichter neu ausgestaltet werden. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, verwies zur Begründung auf die im Grundgesetz verankerte freie Berichterstattung der Medien. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk „darf nicht zum Staatsfunk werden“, sondern müsse die in der Gesellschaft vertretenen Meinungen „facettenreich widerspiegeln“, so Kirchhof.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/medien/zu-grosser-einfluss-von-staat-und-politik-zdf-staatsvertrag-ist-verfassungswidrig-1.1921195