»Inflationsschutz im Grundgesetz?«

Im »Grundgesetz für die BRD« stehen schon viele Dinge, die nicht eingehalten werden. Nun will die FDP auch noch den »Inflationsschutz« ins Grundgesetz schreiben.

Die FDP will den Schutz vor Inflation im Grundgesetz verankern. »Bereits Ludwig Erhard plädierte dafür, Währungsstabilität in die Reihe der menschlichen Grundrechte aufzunehmen. Für ihn war Inflation Betrug am Staatsbürger«, begründet die Bundestagsfraktion ihre Forderung in einem Strategiepapier. Das Papier mit dem Titel »Stabiles Geld schützt Wachstum, Beschäftigung und Eigentum« liegt dem Handelsblatt (Dienstagausgabe) vor.

Danach stehen die Verlierer einer Inflation fest. »Es sind die Rentnerinnen und Rentner und die Bezieher von Lohneinkommen«, heißt es in dem Papier. Geldwertstabilität sei ein Freiheitsrecht für alle Bürger. Die Aufnahme ins Grundgesetz könnte in Artikel 109 geschehen, indem das Instrument der Schuldenbremse grundsätzlich verankert ist.

Das Thema Geldwertstabilität soll eines der Kernthemen von FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle im Bundestagswahlkampf werden. Parteichef Philipp Rösler hatte das Thema »Geldwertstabilität ins Grundgesetz« bereits im Koalitionsausschuss vergangene Woche auf die Tagesordnung gesetzt. Dies könnte nun bei der nächsten Sitzung am 29. Februar erneut der Fall sein.

Wer nun denkt, dass es sich hierbei wiedermal nur um ein Wahlversprechen halten könnte, der könnte möglicherweise Recht behalten. Wir werden sehen…

Argon Avedias (05.02.2013)

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