Ein Bausparvertrag gehört bei den meisten zum Erwachsen werden, wie das erste Auto. Einen Bausparvertrag, den hat man eben. Über 30 Millionen Verträge haben die Deutschen abgeschlossen und glauben noch immer, das sei eine gute Sache!
Ist es aber nicht, wie eine aktuelle Finanzstudie zeigt. Viele Bausparverträge bringen viel zu wenig Rendite und die mageren Zinsen werden auch noch durch die Abschlussgebühr gemindert. Diese Gebühren sind allerdings überhaupt nicht rechtlich zulässig. Das jedenfalls sagt der vorsitzende Richter des Bankensenats beim Bundesgerichtshof. Wenn diese Aussage nun zu Urteilen führt, dann bricht in Deutschland eine Lawine los, denn immerhin haben die Bausparkassen über 7 Milliarden Euro an Gebühren kassiert.
Millionen Menschen besparen Monat für Monat einen Bausparvertrag und nehmen die Abschlussgebühren zwischen 1 und 1,5% einfach so hin und hinterfragen diese Gebühren auch nicht, da sie einfach üblich sind.
Üblich sind sie tatsächlich, aber rechtlich sehr fragwürdig! Das ergibt sich aus der jahrelangen Rechtsprechung des obersten deutschen Zivilgerichtshofes – des Bundesgerichtshofes. Dieser Urteile nämlich mehrfach zu Gunsten der Kunden und zum Nachteil der Kreditinstitute. Zum Beispiel bei den Kosten für Barabhebungen am Bankschalter und bei den Kosten für Überweisungen oder Lastschriften, die Mangels Deckung nicht ausgeführt wurden. In beiden Fällen wurden den Kreditinstituten vom Bundesgerichtshof verboten Gebühren zu erheben. Seit den 1980er Jahren haben die Banken immer mehr Gebühren für einzelne Transaktionen verlangt. Die Rechtsprechung musste sich dann mit diesem Thema zunehmend auseinander setzen und hat beschlossen, dass die Banken für die Erfüllung eigener gesetzlicher Verpflichtungen keine Gebühren verlangen dürfen. Dies bestätigt der Vorsitzende Richter beim Bundesgerichtshof Gerd Nobbe in einem juristischen Grundsatzartikel: »Eine Bepreisung von Arbeiten, die keine Dienstleistung für den Kunden sind, sind unzulässig!«
Das alles ignorieren die Kreditinstitute. Sie fordern weiterhin Gebühren für Dienstleistungen, für die der Kunde keinen Auftrag erteilt hat. Solche Gebühren sind Abzocke beim Kunden. Die Kreditwirtschaft kennt die Urteile des Bundesgerichtshofs über die Unzulässigkeit dieser Gebühren seit Jahren und hält sich einfach nicht daran. Es wird so lange weiter abkassiert, bis ihnen ein Gericht das Gegenteil durch ein Urteil unter die Nase hält. Das ist reine Geldgier, da die Finanzinstitute einfach nur versuchen möglichst hohe Eigenkapitalrenditen zu erwirtschaften und das auf Kosten der Kunden.
Besonders hohe Gebühren verlangen die Bausparkassen beim Abschluss von Bausparverträgen und behaupten auch noch, dass diese Gebühr vom Gesetz vorgeschrieben ist, doch der Verband der privaten Bausparkassen sagt dazu: »Abschluss- und Darlehensgebühr sind diesem Zusammenhang allgemein üblich und unstrittig. Sie sind bereits in dem von der BaFin (Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen) und vom Bundeskartellamt genehmigten Muster für die Allgemeinen Bausparbedingung … vorgesehen!«
Allerdings ist die BaFin lediglich eine Kontrollbehörde, deren Rechtsvorgängerin vor ungefähr 20 Jahren solche Abschlussgebühren genehmigt hat. Zur Freude der Bausparkassen! Eine gesetzliche Grundlage gab es allerdings nicht für diese Genehmigung. Die Bausparkassen hätten damals bereits erkennen müssen, dass diese Weisung der BaFin völlig rechtsgrundlos und völlig absurd ist, allerdings wurde sie gerne akzeptiert, den die BaFin hat den Bausparkassen hierdurch quasi einen Freifahrschein zum Abkassieren gegeben.
Und so werden Jahr für Jahr ungefähr 3 Millionen neue Bausparverträge mit Abschlussgebühr in Deutschland abgeschlossen. Insgesamt haben die Bausparkassen damit bis heute über 7 Millarden Euro abkassiert. Und die BaFin sagt dazu: »Die Abschlussgebühren in Höhe von 1 bis 1,5% sind marktüblich. Sie sollen die Akquisitionskosten abdecken und sind daher als Teilentgelt für die Gesamtleistung der Bausparkasse anzusehen.«
Nach Ansicht der BaFin ist also eine Abschlussgebühr in dieser Höhe rechtens. Falsch! Das sagt Gerd Nobbe: »Ein solches Abschlussentgelt ist … unzulässig. Der Vertragsabschluss als solcher und die Eröffnung des Bausparkontos sind keine Dienstleistung für den Kunden!«
Wenn das höchstrichterlich bestätigt wird, dann kommt auf die Bausparkasse eine Lawine von Klagen zu und die Verbraucherzentralen in Deutschland wollen die Bausparkassenkunden dazu sogar ermuntern, denn sie haben bereits große Bausparkassen abgemahnt und werden weiterhin darauf drängen, dass diese Abschlussgebühren vom Markt verschwinden. Und bekämen die Deutschen aus ihren über 30 Millionen Bausparverträgen insgesamt über 7 Milliarden Euro inklusive Zins und Zinseszins zurück. Die Chancen dafür auf dem Rechtsweg bis zum Bundesgerichtshof stehen sehr gut…