»Wohnraumschutzgesetz: Hamburg enteignet Vermieter!«

In Hamburg findet der SPD-Senat, es fehle an „bezahlbaren Wohnraum“ und es sei „schwierig“ eine bezahlbare Wohnung in Hamburg zu finden. Deshalb hat er ein Wohnraumschutzgesetz beschlossen, welches unglaubliche Regeln enthält.

Das neue “Hamburgische Wohnraumschutzgesetz” wurde am 21.5.2013 von der Bürgerschaft beschlossen und trat am 1.6.2013 in Kraft. Das Gesetz beinhaltet unglaubliche Regelungen. Die „Unverletzlichkeit der Wohnung“ nach dem Grundgesetz ist für Vermieter in Hamburg eingeschränkt, damit Beamte bei Verdacht “jederzeit und unangemeldet” Wohnungen kontrollieren können. Hausbesitzer müssen Leerstand ab dem ersten Tag des Leerstands den Behörden melden. Mietverträge, die kürzer als 6 Monate laufen, stellen eine „Zweckentfremdung“ dar und sind verboten. Der Versuch, eine Ferienwohnung  zu vermieten und der Versuch, Werbung für eine Ferienwohnung zu machen stellt bereits eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 50 000 Euro Geldstrafe verfolgt wird. Nach Ansicht des Senats wird eine Wohnung „zweckentfremdet”, wenn man dort nicht auf Dauer wohnt. Jedoch hatte schon vor Jahren der BGH entschieden, dass auch Touristen, die nur einige Tage eine Wohnung bewohnen, diese zum Wohnen nutzen. (Urteil vom 15.01.2010 – Az.: V ZR 72/09)

Die im Hamburger Gesetz geschaffene Möglichkeit der Zwangsverwaltung verstößt gegen das Eigentumsrecht des Grundgesetzes. Dies hat der SPD-Senat sogar selbst in der Drucksache 20/616 ausgeführt: „dem verfügungsberechtigten Wohnungseigentümer dürfen nach der Rechtsprechung grundsätzlich keine Aufgaben aufgebürdet werden, die auf Grund des Sozialstaatsprinzips dem Staat und damit der Allgemeinheit obliegen (siehe BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005, I ZB10/05)

Ein Gesetz für 166 Wohnungen

Schon  sieben Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes musste der Hamburger Senat auf Anfrage des FDP-Abgeordneten Dr. Duwe mitteilen, dass den Behörden insgesamt aber nur 166 zweckentfremdete Wohnungen bekannt sind. Es wurde also ein Gesetz für lediglich 166 Wohnungen beschlossen, bei insgesamt 930 000 Wohnungen in Hamburg. Die Zahlen des Mikrozensus zum Wohnungsmarkt ergaben, dass 24 000 mehr Wohnungen als bisher angenommen in Hamburg existieren – bei 83 000 weniger Einwohnern als bisher angenommen.

Die zuständige Bausenatorin Jutta Blankau bestritt mehrfach, dass es überhaupt in Hamburg an „bezahlbaren“ Wohnungen fehle. Nur in einigen Stadtteilen sei bezahlbarer Wohnraum knapp: „Von Wohnungsnot kann nicht die Rede sein. In angesagten Vierteln gibt es einen Wohnungsmangel. In St. Georg oder der Schanze ist die Nachfrage höher als das Angebot.” sagte Blankau am 31.3.2011. Der Baustaatsrat Michael Sachs in der Stadtentwicklungsbehörde und bis 2011 “Wohnungsbaukoordinator” des Senats meinte zum Wohnraumschutzgesetz: „Die Politik reagiert reflexhaft auf wachsenden öffentlichen Druck mit der Schaffung neuer Bürokratien.”

Zwang zum Zusammenziehen

Das neue Gesetz wird in Hamburg rigide durchgesetzt. Das geht soweit, dass getrennt lebende Paare gezwungen werden, zusammen zu ziehen, damit eine freiwerdende Wohnung dem Wohnungsmarkt zur Verfügung steht. Betroffene Hausbesitzer forderten die CDU Hamburg auf, Verfassungsbeschwerde gegen das Wohnraumschutzgesetz zu erheben.

Interessant: Wenn es um Steuern geht, “wohnt” man bereits, wenn eine Wohnung nur 2 -3 Mal im Monat von einer Stewardess “aufgesucht” wird, um dort die Kleidung zu wechseln. (Vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 13.12.2010, Aktenzeichen 3 K 1060/09)

Quelle: http://www.freiewelt.net/reportage/hamburg-enteignet-vermieter-10017211

Hamburg-SPD-Chef-Scholz

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