Das Gold ein guter Inflationsschutz ist, hat sich mittlerweile herum gesprochen. Shopping-Kanäle nutzen die Gunst des steigenden Goldpreises, um mit den gleichen Argumenten gnadenlos überteuerte Sammler-Münzen an den Mann zu bringen. Man kann nicht oft genug daran erinnern, was eine echte Anlagemünze wirklich ausmacht.
Es kommt nicht selten vor, dass Goldkäufer nach einiger Zeit eine gewisse Sammelleidenschaft entwickeln. Angesichts der erhabenen Schönheit des gelben Metalls ist das auch kein Wunder und auch vor dem Hintergrund einer soliden Geldanlage nicht verwerflich, wenn man einige Dinge beachtet.
Was ist eine Anlagemünze?
Aus reinen Anlage-Gesichtspunkten ist es Unsinn, Goldmünzen zu kaufen, die nicht den Kriterien einer Goldanlagemünze im Sinne von Artikel 344 Absatz 1 Nummer 2 der EG-Richtlinie 2006/112 entsprechen. Denn nur dann sind diese Goldmünzen von der Mehrwertsteuer befreit. Man spart beim Kauf also einen Preisaufschlag von aktuell 19 Prozent, den man beim Verkauf der Goldmünze nicht mehr zurück erhält.
Hier die gesetzlichen Vorgaben, die eine Goldmünze zur Anlagemünze machen. Es muss nur eines der Kriterien erfüllt sein:
• Die Münze hat einen Gold-Feingehalt von wenigstens 900 Tausendstel
• Die Münze war oder ist gesetzliches Zahlungsmittel im Ursprungsland
• Die Münze wurde nach dem Jahr 1800 ausgegeben
• Der Verkaufspreis der Münze beträgt nicht mehr als 180 Prozent des Metallwerts
Vorsicht bei Gedenkmünzen und Medaillien
Besonders genau sollte man Angebote prüfen, die zwar rein rechtlich unter die Kategorie Anlagemünze fallen, aufgrund ihrer Beschaffenheit aber ganz klar den Sammler- oder Gedenkmünzen zuzuordnen sind.
Hier werden aufgrund der limitierten Auflage, Prägequalität, diverser Sondermotive, Fremdmetall-Applikationen zum Teil Aufpreise in Rechnung gestellt, die mit dem Materialwert rein gar nichts mehr zu tun haben.
Gute Beispiele findet man hierfür auf diversen Shopping-Kanälen im Fernsehen oder im Internet. Oft wird bei diesen Angeboten nicht einmal Gewicht oder Goldgehalt der Münzen genannt, sondern nur auf die Schönheit, Seltenheit und das Wertsteigerungspotenzial des exklusiven Stückes eingegangen.
Vorsicht ist zudem bei Münzen geboten, die als solche angeprießen werden, aber faktisch keine sind. Dann nämlich, wenn keine Wertbeschreibung aufgeprägt ist. Dies kann entweder ein Nominal sein (z.B. 50 Euro) oder das Goldgewicht (1 Unze). Fehlen solche Merkmale, dann spricht man definitionsgemäß von Medaillien.
Konsequenz: Wollen Sie Sammlermünzen oder Gedenkmedaillien in einer schweren Krise veräußern, dann wird niemand Schönheit oder Seltenheit honorieren. Gezahlt wird nur der reine Materialwert.