Wann ist ein Vertrag gültig?

Eingangs muss erwähnt werden, dass ein Vertrag nur dann gültig abgeschlossen werden kann, wenn die Vertragspartner geschäftsfähig sind sowie den Vertragsinhalt ernstlich wollen und ihren Willen auch zum Vertragsabschluss freiwillig ohne Irrtum bzw. Zwang oder Täuschung abgegeben haben. Weiters wird vorausgesetzt, dass der Inhalt des Vertrages möglich und erlaubt ist, sowie dass die Formvorschriften eingehalten werden.

Es muss beachtet werden, dass der Vertrag neu verhandelt werden muss, wenn nach Vertragsabschluss außerordentlich beschwerliche Änderungen eingetreten sind oder wenn diese bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestanden haben, aber den Vertragspartnern nicht bekannt waren. Der Vertrag muss jedoch auch dann neu verhandelt werden, wenn es sich um Änderungen handelt, mit denen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht zu rechnen war. In solchen Fällen sind die Vertragspartner verpflichtet, den Vertrag entweder anzugleichen oder aufzulösen.

Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, ein vom anderen Vertragspartner erhaltenes Angebot entweder zuzustimmen oder den gemachten Vorschlag abzulehnen; dies kann auch stillschweigend erfolgen. Es kommt zum Vertragsabschluss, wenn der Vertragspartner das Angebot annimmt und wenn dem anderen Vertragspartner seine Annahmeerklärung zugeht. Mit Abschluss des Vertrages entstehen sodann die aus dem Vertrag vereinbarten Rechte und Pflichten. Ab diesem Zeitpunkt kann kein Vertragspartner mehr vom Vereinbarten abgehen.

In diesem Zusammenhang ist das Prinzip der Vertragstreue zu beachten. Dieses Prinzip legt fest, dass der Vertragspartner, der Verträge bricht, rechtswidrig handelt. Daraus kann entnommen werden, dass alle vertraglichen Vereinbarungen einzuhalten und zu erfüllen sind, weshalb nämlich ein Nachverhandeln gegen den Willen des anderen Vertragspartners nicht möglich ist.

Zusammgefasst: Wenn ein Vertag WISSENTLICH und FREIWILLIG und ABSICHTLICH abgeschlossen wurde, dann ist er auch gültig und nur die jeweiligen Vertragspartner haben sich daran zu halten. Dritte haben auf private Verträge keinen Einfluß.

Bernd M. Schmid (Finanz Punk)


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