Der Rechtsstaat schlägt zu – Bingo!

In manchen Bereichen schlägt der Staat unerbittlich zu, um Recht und Ordnung wieder herzustellen. Zum Beispiel in einem Kölner Altersheim. Dort wurde jetzt Bingo verboten. Begründung: Illegales Glücksspiel.

Wenn der deutsche Rentner nach einem anstrengenden Arbeitstag vom Pfandflaschensammeln in sein Altersheim zurückkehrt und sich seinem verdienten Feierabend widmen will, kann er sich nicht mal mehr dem allseits beliebten Bingo zuwenden. Denn die Sozialbetriebe Köln (SBK) haben den Spielbetrieb kürzlich untersagt und eingestellt.

Der Grund: Nach Einschätzung von Juristen handelt es sich bei den Spieleabenden im Seniorenheim um illegales Glücksspiel.

Dabei geht es um Hauptgewinne wie eine Tafel Schokolade. Bevor die Senioren wieder Bingo rufen können, muss jetzt erstmal eine offizielle Glücksspielgenehmigung her.

So was geht aber auch nur in einer Stadt, wo tausende Nafris auf der Domplatte ungestraft Jagd auf Frauen machten. So was geht nur in einem Land, wo hunderttausendfach Migranten illegal und unkontrolliert ins Land strömen, während man dem Rentner sein Bingo verbietet – weil illegal.

Der Rechtsstaat schlägt zu

Damit ein Spiel als illegales Glücksspiel eingestuft wird, müssen laut dem Glücksspiel-Staatsvertrag drei Voraussetzungen vorliegen:

  • Für den Erwerb einer Gewinnchance muss ein Entgelt verlangt werden, etwa eine Bingo-Karte verkauft werden. Dabei ist es völlig ohne Belang, wie hoch oder gering der Preis ist.
  • Es muss vom Zufall abhängen, wer gewinnt. Das eigene Geschick darf keine Rolle spielen.
  • Das Spiel muss öffentlich sein.

Jeden Dienstag treffen sich Senioren nachmittags im Festsaal der Riehler Heimstätten zum Bingo-Abend. Eine Karte kostet zwischen 50 Cent und 1,25 Euro. Wer als erstes die richtigen Zahlen hat, erhält den Hauptgewinn – „Bingo!“ Mit dem Erlös finanzieren die Sozialbetriebe Köln (SBK) die Preise, einen wirtschaftlichen Gewinn verfolge man nicht.

Der Spielbetrieb wurde im Dezember eingestellt

Jetzt kam aber bei einer Rechnungsprüfung heraus, dass auf einer Quittung für Pralinen „Bingo-Preise“ vermerkt war. Anlass für die Behörden, brachial durchzugreifen und dem illegalen Treiben im Altersheim ein Ende zu setzen.

„Wir wurden darauf hingewiesen, dass es sich bei Bingo um ein verbotenes Glücksspiel handeln könnte“, sagt SBK-Juristin Dr. Anna Margarete Seelentag (43) gegenüber dem Express. „Wir waren völlig überrascht. Ein bisschen schmunzeln mussten wir freilich auch.“

Aber die Warnungen der Rechnungsprüfer wurden ernst genommen, der Spielbetrieb wurde im Dezember eingestellt. Die Juristin beteuert: „Es tut uns leid. Aber ohne Genehmigung darf man das Glücksspiel nicht durchführen. Es ist verboten. Und als Veranstalter macht man sich womöglich strafbar.“

Kinkerlitzchen

Wie ihre Bingo-Freunde reagierte Ingeborg Kohllöffel (73) mit Kopfschütteln. Sie spielt seit vier Jahren mit und war schon zweimal Bingo-Königin: „Wegen so eines Kinkerlitzchens wurde unser Bingo verboten“, ärgert sie sich. „Der Bingo-Abend fehlt uns sehr. Dabei geht es nicht ums Geld, sondern um die Gemeinsamkeit. Viele haben nur eine kleine Rente und kein Geld für teure Busfahrten und Kinobesuche.“

Bernd M. Schmid (Finanz Punk)

Dieser Beitrag wurde unter BRD News veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar