Hartmut Seitz
Finanzanlagenfachmann (IHK)
Hauptstraße 120
77746 Schutterwald
Tel: 0781 / 9902324
Mobil: 0171 / 4824430
http://www.ihr-wertgut.de
Warum soll ich Vollmachten erstellen lassen?
Jeder, auch junge Menschen, können durch Krankheit oder Unfall in die Lage kommen, wichtige Dinge des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich und selbstbestimmend regeln zu können. In diesem Fall wird ein anderer über das »Ob« und »Wie« bzgl. Ihrer persönlichen Angelegenheiten entscheiden. Das betrifft medizinische Maßnahmen genauso wie Vermögensangelegenheiten oder Handlungen im geschäftlichen Bereich.
Besteht automatische Vertretungsmöglichkeit?
Leider nein. Gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen gem. §§164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB nur dann andere Personen für Sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind nicht zur automatischen Vertretung berechtigt.
Die Lösung!
Geben Sie Ihre Betreuung und die Entscheidungen über Ihre Gesundheit, Ihr Vermögen und Ihre Unterbringung nicht aus der Hand. Bevollmächtigen Sie die Personen, denen Sie vertrauen!
Lassen Sie sich von kooperierenden Rechtsanwälten in Zusammenarbeit mit der JURA DIREKT einfach und sicher Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen, Sorgerechtsverfügungen und Vorsorgevollmachten erstellen.
So einfach und sicher geht‘s!
JURA DIREKT unterstützt Sie einfach und unkompliziert:
Ihr Ansprechpartner informiert Sie über die Möglichkeiten welche Wünsche und Vorstellungen Sie in Ihre Vollmachten mittels unserer Software Prokura 2.0 einfließen lassen können.
Kooperierende Rechtsanwälte übernehmen die Ausfertigung, inhaltliche Überprüfung, sowie die rechtliche Beurteilung und Bewertung Ihrer Wünsche und Vorstellungen.
Dies sind selbständige, in eigener Kanzlei tätige, Rechtsanwälte.
Sehr gerne stehe ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Ihr Hartmut Seitz
Meine Auszeichnungen: