Die britische Investmentbank HSBC will sich an ihrem Standort in Hongkong gegen die Nutzung ihrer Schließfachanlagen zu illegalen Zwecken absichern. Aber wen verdächtig man?
HSBC Holdings Plc. hat die Nutzungsbedingungen für ihre Schließfächer verschärft. Wie Bloomberg berichtet, hat die Bank eine E-Mail an ihre Kunden in Hongkong verschickt.
Darin werden Mieter von Schließfächern der Bank aufgefordert, keinerlei Besitz darin aufzubewahren, der sich als „Störfaktor“ entpuppen könnte. Gemeint seien damit unter anderem Gegenstände wie Sprengstoff, leicht entflammbare Materialien, illegale Drogen, Waffen und Diebesgut.
„Das Wesen eines Schließfachservices eröffnet die Möglichkeit des Missbrauchs zu kriminellen Zwecken“, heißt es wörtlich. Und weiter: „Die verschäften Nutzungsbedingungen stärken unsere Abwehrmaßnahmen gegen finanzielle Kriminalität. Dies ermöglicht HSBC, falls erforderlich, die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden.“
Allerdings geht aus dem Schreiben nicht hervor, wie die Bank missbräuchliches Lagergut ausfindig machen und Besitzer dieser Gegenstände belangen will. Dies dürfte jedoch nichts anderes bedeuten, als dass man im Verdachtsfalls Schließfächer öffnen kann.
Mancher US-Amerikaner wird sich mit ungutem Gefühl an das Jahr 1933 erinnern. Mit der Executive Order 6102 wurde der private Goldbesitz untersagt. Zur Durchsetzung dieses Gesetzes ließ die US-Regierung auch Bank-Schließfächer versiegeln…