»Bausparkassen drängen Kunden aus Verträgen!«

Zahlreiche Bausparkassen versuchen nach Angaben von Verbraucher-schützern derzeit, ihre Kunden aus alten Verträgen zu drängen. Die Unternehmen wollten nicht hinnehmen, dass die hoch verzinsten Verträge von Verbrauchern nur noch als Geldanlage genutzt würden, erklärte Finanzexpertin Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen. In vielen Fällen sei dies aber nicht zulässig. Deshalb müsse jeweils der Einzelfall genau geprüft werden.

Bausparkassen bedienen sich eines Tricks

Bausparverträge bestehen aus zwei Phasen: Zunächst zahlen Kunden über mehrere Jahre hinweg Geld auf ihr Konto ein. Die Zinsen dafür sind zwar im allgemeinen vergleichsweise niedrig, angesichts der aktuellen Minizinsen liegen sie aber oft über dem derzeitigen Durchschnitt. Die Bausparkassen bedienten sich nun eines Tricks, erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen: Sie machen sich demnach zunutze, dass sie die Verträge kündigen können, wenn die beim Vertragsabschluss vereinbarte Sparsumme erreicht ist.

Damit dies früher der Fall ist, würden vereinbarte Boni schon vor ihrer Fälligkeit dem Sparguthaben zugerechnet, erklärte Finanzexpertin Heyer. »Ob die Bausparkasse aber mit dem vertraglich vereinbarten Bonus so umgehen kann, ist fraglich – zumindest wenn sich dies nicht eindeutig aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ergibt und anderen Aussagen der Bausparkasse widerspricht«, erklärte die Verbraucherschützerin.

In einer anderen Variante würden die Bausparkassen die Treueprämie beziehungsweise den Bonus nicht dem Guthaben zurechnen und verweigerten sich diese Beträge auszuzahlen, sobald die Bausparsumme mit den Regelsparbeträgen erreicht wurde. »Dieses Vorgehen ist aus unserer Sicht noch zweifelhafter«, erklärt die Expertin in einer Pressemitteilung.

Mit Kündigung gedroht

Betroffen seinen von den Kündigungen vor allem Sparer, die ihre Einzahlungen gezielt gedrosselt oder ganz gestoppt haben, um von den vergleichsweise hohen Zinsen auf ihr bisheriges Guthaben länger zu profitieren. Dies ist möglich, da es keine Verpflichtung gibt, die vereinbarten Sparraten auch einzuzahlen, erklärte Heyer.

Teilweise werde Kunden auch die Kündigung angedroht, wenn sie ihre Beiträge nicht innerhalb weniger Wochen nachzahlten. Es handelt sich der Verbraucherzentrale zufolge oft um Beträge zwischen 400 und 800 Euro.

AGB genau prüfen

Auch für diese Fälle riet die Finanzexpertin den betroffenen Kunden, die AGB genau zu prüfen. »Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese Klausel bereits bei Vertragsabschluss wirksam vereinbart war«, sagte die Expertin. Außergerichtliche Schlichtungsstellen oder Urteile sind derzeit jedenfalls noch nicht bekannt.

Quelle: http://www.t-online.de/wirtschaft (10.09.2013)

 
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