Allianz: »Verbraucherschützer sprechen von übler Täuschung«

Die Allianz kommt nicht aus den Negativschlagzeilen: Erst wirft der Bund der Versicherten (BdV) dem Konzern in dieser Woche vor, bewusst falsch über sein Neugeschäft ohne Garantiezins zu informieren. Nun legt zum Wochenschluss die Verbraucherzentrale Hamburg nach, mahnt den Konzern ab und fordert von ihm eine Unterlassungserklärung. Die Werbung für seine neue Lebensversicherung „IndexSelect“ sei irreführend und soll zumindest in Teilen gefälligst unterbleiben, berichtet Spiegel Online am Freitag.

Allianz Ahead Of 2009 Earnings

Vorstand Michael Knobloch bestätigt den Bericht auf Anfrage und lässt keinen Zweifel daran, dass die Verbraucherzentrale Hamburg die Allianz auch vor Gericht ziehen wird, sollte der Konzern die Erklärung nicht abgeben. „Das ist der nächste logische Schritt“, sagt Knobloch im Gespräch mit manager magazin online.

In Zeiten niedrigster Zinsen sind Indexpolicen die große Hoffnung der Branche, um das Geschäft mit Lebensversicherungen über Wasser zu halten. Im nächsten Jahr soll der Garantiezins auf den Sparanteil der Prämie von derzeit 1,25 auf dann 0,9 Prozent fallen und machte die klassischen Policen damit noch unattraktiver.

Anders als klassische Lebensversicherungen stellen Index-Policen nicht mehr die ohnehin schwache Garantie in den Fokus, sondern heben die möglichen Ertragschancen hervor. Zum Beispiel indem sie dem Kunden die Partizipation an einem Börsenindex versprechen.

So lockt auch die „Index-Select“ der Allianz ihre potentiellen Kunden mit „hohen Wachstumschancen“ durch die Teilhabe am Euro Stoxx 50. Bei den Kunden kommt das offenbar gut an. Bereits 400.000 Mal habe sich die neue Police bereits verkauft berichtet Spiegel Online.

Was Öko-Test in seiner März-Ausgabe und ebenso dem Bund der Versicherten bitter aufstößt, kritisiert nun auch die VZ Hamburg: Die Allianz suggeriere mit bestimmten Formulierungen, dass der Kunde in voller Höhe mit seinen Beiträgen am Index partizipiere. Tatsächlich aber geht ein Gutteil der Prämie zunächst für Kosten drauf, ein weiterer wird in ganz herkömmlich, zumeist niedrig verzinste Anleihen investiert, um die Bruttobeitragsgarantie abzusichern.

„IndexSelect“ kann im schlechtesten Fall ein Verlustgeschäft sein

Nur wenn der Versicherer Überschüsse erwirtschaftet – was keineswegs sicher ist – setzt er diese für die Beteiligung an einem Index ein. Dabei fließen die Überschüsse nicht direkt in den Index, sondern in komplizierte Finanzkonstrukte. Bei diesen Optionsgeschäften sind die positiven Erträge gedeckelt, die Verluste aber nicht. Läuft es durch das Auf und ab eines Index nicht gut für den Kunden, verlieren die Optionsscheine ihren Wert und die investierten Überschüsse sind damit auch weg.

Im schlechtesten Fall verbleiben dem Kunden zum Renteneintritt lediglich die unverzinsten Beiträge – nach Abzug der Inflationsrate ein Verlustgeschäft.

Nur darüber informiert auch die Allianz ihre Kunden nicht oder nicht ausreichend, beklagen die Verbraucherschützer. Die VZ Hamburg fordert deshalb, dass die Allianz die Begriffe „Indexpartizipation“ oder „Indexbeteiligung“ nicht mehr benutzt, ohne darauf hinzuweisen dass eine mögliche Beteiligung nur mit Überschüssen abzüglich der Kosten erfolgen könne. Der Bund der Versicherten (BdV) und „Öko-Test“ haben der Allianz in diesem Kontext bereits „übelste Verbrauchertäuschung“ vorgeworfen.

Der Konzern ließ Spiegel Online wissen, dass er den Vorwurf der Intransparenz nicht teilt. Die Funktionsweise des Produkts werde ausführlich und anschaulich in jedem Angebot und in den Versicherungsbedingungen erläutert.

Es deutet also viel auf eine erneute gerichtliche Auseinandersetzung zwischen den Verbraucherschützern und der Allianz hin. Die letzte zog sich bis vor den Bundesgerichtshof, wo die Allianz sang- und klanglos den Prozess verlor. Der BGH kippte intransparente Klauseln in Riester-Verträgen, die bis zur Hälfte der Kunden an der Beteiligung der Kostenüberschüsse ausschlossen.

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