Sind Sie schon einmal in die Mühlen der Justiz gekommen?

Sind Sie schon einmal in die »Mühlen der Justiz«, vor allem in die der deutschen Strafjustiz, geraten? Sind Sie schon einmal verhaftet worden? Hat man bei Ihnen schon mal eine Nacht- und Nebelaktion anlässlich einer Hausdurchsuchung oder Beschlagnahmeaktion durchgezogen, ganz nach bester deutscher Polizeitradition?

Etwas verdutzt auf diese seltsamen Fragen antworteten Sie jetzt sehr wahrscheinlich: »Selbstverständlich nicht!«

Also dann zählen Sie zu den Glücklichen, die noch nie mit unserem so genannten »Recht(s)staat« Bekanntschaft schließen durften? Oder gehören Sie sogar zu denen, die noch nicht einmal wegen eines Strafzettels die überaus freundliche Art und Weise unserer Polizei kennen lernen durften?«

»Einen Strafzettel habe ich schon mal bekommen, aber sonst hatte ich noch keine Berührung mit unserer Justiz! Aber warum fragen Sie mich das eigentlich?« wundern Sie sich immer mehr über meine seltsamen Fragen.

Ich werde Ihnen heute ein paar sehr interessante Dinge erzählen. Es könnte allerdings sein, dass Sie möglicherweise dazu neigen werden, auf Grund Ihrer selbsttrügerischen Fehleinschätzung das Thema nicht ernst zu nehmen und Sie könnten der Meinung sein, dass Sie ein gutes Gewissen haben.

Täuschen Sie sich also bitte nicht!

Schon morgen oder möglicherweise gar im nächsten Moment könnten Sie eines Besseren belehrt werden, indem Ihnen der Streifenpolizist an der Ecke unmissverständlich klar macht, dass er auf jeden Fall immer im Recht ist und dass er alles kann, denn über folgendes sollten Sie sich immer im Klaren sein: Diese Gruppe von Menschen sind nicht nur stets im Recht, sondern Ihnen gegenüber auch noch im Vorteil. Dem Vorteil nämlich, dass die Macht auf ihrer Seite steht oder noch deutlicher gesagt, dass die Staatsmacht auf ihrer Seite steht und diese korrumpiert. Wer einmal an der »Droge Macht« geschnüffelt hat, kommt von ihr ebenso wenig los wie der Junkie von der Nadel oder der Alkoholiker von der Flasche. Über das Weitere können Sie sich ebenfalls sicher sein: Eine rechtliche Begründung für jede x-beliebige willkürliche Handlung lässt sich immer finden, denn das Zeugnis eines Polizeibeamten zählt vor Gericht mehr, als das von zehn »gewöhnlichen« Zeugen. Er repräsentiert den Staat kraft seiner Uniform, die ihm sogar den Dienstausweis ersetzt und er sich deshalb nicht auszuweisen braucht?

»Genau. Ein Polizist braucht sich nicht auszuweisen! Er trägt ja schließlich seine Uniform!« stellen Sie jetzt mit großer Sicherheit fest.

Das glauben die meisten Menschen: »Ein Polizist muss seinen Dienstausweis nicht vorzeigen!« Dies ist allerdings ein ganz großer Irrtum. Es ist sogar schon vorgekommen, dass ein Bekannter von mir die Legitimation, also den Dienstausweis, eines Polizeibeamten verlangt hatte und dieser dann folgende, schriftliche Stellungnahme des Dienststellenleiters erhielt: »Polizeikommissar Kaluza sowie Polizeihauptmeister Kopp sind Ihnen als Angehöriger des Polizeipostens Loßburg persönlich bekannt, weshalb eine weitere Legitimation durch Dienstausweis entbehrlich erscheint!«

Erstens, kannte mein Bekannter keinen dieser Herren und zum Zweiten wird die Bevölkerung doch immer zur »Wachsamkeit« gegen den Terrorismus aufgerufen! Und nun soll bei den »Schutzleuten« eine Ausnahme gemacht werden? Eine Uniform ist schnell mal geklaut oder »ausgeliehen«, angezogen und schnell hat man – wie die Vergangenheit schon oft bewiesen hat – die Gauner und Terroristen in Uniform! Dieser Herr Dienststellenleiter macht hier scheinbar seine eigenen Gesetze. Deshalb sage ich Ihnen:

»Jeder Polizeibeamte, ob in Uniform oder nicht, ob persönlich bekannt oder nicht, muss sich laut Gesetz Ihnen gegenüber vor jedem juristischen Handeln oder Einschreiten legitimieren! Ohne wenn und aber!«

Ich will Ihnen ein kleines Beispiel aufzeigen, damit Sie erkennen, wie groß die Macht der »Schutzleute« sein kann. Wenn Sie oder einer Ihrer Freunde oder Bekannten zeitungslesend auf einer Parkbank sitzen und plötzlich werden Sie oder Ihr Freund oder Ihr Bekannter von einem Kugelhagel aus einem Maschinengewehr niedergestreckt, so haben Sie, oder eben Ihr Freund oder Bekannter, nicht Zeitung gelesen, sondern den »Staatsdiener« bedroht und dieser handelte dann aus Notwehr oder sogar aus »Putativnotwehr«.

»Puta… was?« denken Sie jetzt?

»Putativnotwehr«! Wenn der »Schutzmann« aus Angst, Schrecken oder anderen stichhaltigen Gründen schießt, weil Sie, oder Ihr Freund oder Ihr Bekannter eventuell eine falsche Bewegung riskiert haben. Etwa, weil Sie sich hinter der Zeitung verstecken wollten und dahinter hätten Sie ja eine Pistole oder sonst irgendetwas in Anschlag bringen können. Wortwörtlich steht im Strafgesetzbuch unter dem §33 (Überschreitung der Notwehr):

»Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.«

Der Täter ist in diesem Fall der »Schutzmann«, der geschossen hat und geht somit straffrei aus. Sie hätten ja immerhin Terrorist sein können, hätten den zufällig vorbeifahrenden Staatspräsidenten des Landes XY bedrohen oder gar umbringen wollen, mögen, geplant, vorgehabt oder wer weiß was für schreckliche Dinge mehr…

Was ich Ihnen damit sagen wollte ist, dass Staatsdiener vorausschauend handeln müssen, um schlimmeres zu vermeiden. Sie stehen ja schließlich unter Erfolgszwang. Und was haben Sie auch völlig unnötigerweise zu einer beliebigen unmöglichen Tageszeit im Park Zeitung zu lesen. Das ist doch schon ein höchst verdächtiges Verhalten. Zwar mag man Ihnen die freiheitlich-demokratische Grundordnung – auf dem Papier – zugestehen, Zeitung lesen zu dürfen, aber bedenken Sie bitte, wie viele kriminell veranlagte Elemente dieses Recht missbrauchen und nur so tun, als würden sie Zeitung lesen, während sie bereits etwas sehr Schlimmes im Schilde führen. Doch so schlimm muss es nicht kommen…

Auch bei jeder anderen weit weniger dramatischen Gelegenheit als Zeitungsleser können Sie mit den Bestimmungen, vorzugsweise der StPO (Strafprozessordnung) und StGB (Strafgesetzbuch) in Konflikt geraten, und all den dazu ergangenen Nebengesetzen, ergänzenden Bestimmungen, Blankettvorschriften, Ausführungs- und Ergänzungsverordnungen usw.…

Vollkommen entrüstet denken Sie jetzt: »Das was Sie mir da erzählen gehört doch einer längst überwundenen, dunklen Vergangenheit der deutschen Justiz an! Die Zeiten sind vorbei!«

Sie haben Recht. Die Zeiten sind tatsächlich vorbei, so dass Raum geschaffen wurde für neue derartige Zeiten in zweiter und verbesserter Auflage, denn die Alliierten haben zur Stunde Null, also am 08. Mai 1945, und in der Folgezeit den Kardinalfehler begangen, den früheren Rechtzustand im Großen und Ganzen beizubehalten bzw. dessen Wiedereinführung mehr oder minder großzügig zuzulassen! Ob dies nur ein dummer Zufall war oder blanke Absicht, möchte ich hier nicht beurteilen. Fakt ist allerdings, das es so ist. Es wird für Sie also immer wichtiger und möglicherweise sogar von existenzieller Bedeutung, dass Sie sich selbst in den unendlichen Irrgärten des Gesetzes zu Recht finden und wichtigsten Grundlagen kennen…

Bernd M. Schmid (Finanz Punk)


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