»Hier ist Bargeld bereits verboten!«

Euro-Scheine und -Münzen sind gesetzliches Zahlungsmittel. Doch nicht überall kann man damit wirklich zahlen. Es gibt Beschränkungen – und nicht alle sind auf den ersten Blick auch logisch. Eine Übersicht.

Bargeldverbot-10062015Bundesbankgesetz und EU-Vertrag erklären Euro-Banknoten und Münzen zu gesetzlichen Zahlungsmitteln

Eigentlich müsste man jede Geldschuld mit Bargeld begleichen können – wenn nicht vorher auf freiwilliger Basis etwas anderes vereinbart wurde. Gerade die Deutschen schätzen Bargeld, weil es keine Datenspuren hinterlässt, weil man damit sicher und sofort seine Schuld los wird. Und weil es erlaubt, die eigene Ausgabenneigung unter Kontrolle zu halten.

Aber der Staat und private Anbieter schränken die Nutzung von Bargeld immer mehr ein. Oft ist die Rechtmäßigkeit dieser Einschränkungen fraglich.

Wann darf die Annahme von Bargeld verweigert werden?

Dazu schreibt das BKA auf seiner Website: Auf Euro lautende Banknoten sind einziges „unbeschränktes“ gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland. Insoweit ist jedermann kraft öffentlichen Rechts gehalten, Zahlungen mit Euro-Banknoten als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit zu akzeptieren. Einschränkungen der Akzeptanz von Euro-Banknoten sind lediglich über das Vertragsrecht möglich.

Musikfestival

Wer auf das Hurricane-Festival will, darf kein Bargeldfanatiker sein. Für Bargeld bekommt man auf dem Festivalgelände nichts. Die Karten natürlich auch nicht. Dafür gibt es Festivalbänder mit integrierten RFID-Chips, die man bargeldlos auflädt um bargeldlos zu bezahlen.

Vorreiter war das Berlin-Festival Anfang Juni, das seine Besucher ebenfalls zum zusätzlichen Schlangestehen und zu der dauernden Entscheidung zwang, wann man wie viel auf seinen Armbandchip aufladen sollte. Wer auf ein solches Festival will, kann sich dem Anti-Bargeld-Zwang nicht entziehen. Rechtlich ist das fragwürdig, weil es keinen alternativen Anbieter gibt.

Allerdings könnte es sein, dass ein Gericht darauf verweisen würde, dass es noch mehr Festivals gibt.

Das Abba-Museum nimmt kein Bargleld

Der Sänger der Gruppe-Abba, Björn Ulvaeus (r.), ist Anti-Bargeld-Aktivist. Deshalb nimmt das von ihm maßgeblich initiierte und finanzierte Abba-Museum kein Bargeld an. Der Kreditkartenanbieter Mastercard gehört zu den Hauptsponsoren des Museums. Rechtlich ist die Verweigerung der Bargeldannahme sehr fragwürdig, da Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel ist und es definitiv keinen anderen Anbieter eines Abba-Museums gibt.

Fußball im Stadion gibt es nur bargeldlos

Nach einer Erhebung der Stiftung Warentest bieten zwölf von 18 Bundesligavereinen in Ihren Stadien nur noch Bezahlung mit Bezahlkarten an, die man vorher auflädt. Oft sind diese nur in diesem Stadion gültig. Wer zu Auswärtsspielen reist, muss dafür dann eine neue Karte besorgen und aufladen. Gegen Bargeld gibt es kein Essen und keine Getränke.

Rechtlich ist das fragwürdig, weil der Fußballfan nicht die Möglichkeit hat, zu einem anderen Anbieter zu gehen, da die Regelung im ganzen Stadion gilt.

Die Einkommenssteuer kann man nur unbar bezahlen

Auf dem Steuerbescheid steht, dass eine etwaige Steuerschuld „unbar“ zu entrichten ist. Die „Kasse“ bei den Finanzämtern ist geschlossen. Man hat aber die Möglichkeit, das Geld bar bei einer Landeszentralbank oder einer Bank bei der das Finanzamt seine Konten führt, bar auf diese Konten einzuzahlen.

Das Finanzministerium meint, die Bankgebühren dafür müsse der Einzahler tragen. Rechtlich ist das fragwürdig, denn zum Wesen des gesetzlichen Zahlungsmittels gehört, dass man damit zum Nennwert, ohne Abzug eine Geldschuld begleichen kann.

Tankstellen und Taxisfahrer dürfen große Scheine ablehnen, wenn…

Das BKA erklärt: „Ist ein Tankstellenpächter nicht bereit, 500-Euro-Banknoten zu akzeptieren (z. B. auf Grund der Reduzierung des Kassenbestandes) und weist er mittels eines Hinweisschildes bereits an der Zapfsäule – vor Inanspruchnahme der Leistung – darauf hin, so ist diese Vorgehensweise statthaft. Das gleiche gilt für Taxifahrer, wenn sie einen deutlich sichtbaren Aushang haben, den der Fahrgast vor Fahrtantritt bemerken muss. Danach wird es schwierig.

Wegen Mangel an Wechselgeld darf man große Scheine nicht ablehnen

Wer im Restaurant nach dem Mahl mit einem 500-Euro-Schein bezahlen möchte, der darf das. Allerdings sollte er auch wirklich keinen kleineren Schein im Portemonnaie haben. Wenn der Wirt nicht wechseln kann, ist er in Annahmeverzug. Der Gast darf ihm seine Adresse für eine Rechnung geben, und dann von Rechts wegen gehen. Anders sieht es aus, wenn man die Leistung vor Bezahlung noch nicht erhalten hat. Dann ist der Verkäufer frei, auf den Vertragsabschluss zu verzichten, jedenfalls dann, wenn er nicht einziger Anbieter der Leistung ist.

Wenn Polizisten Verwarnungsgelder nur noch bargeldlos entgegennehmen

Wer zu schnell gefahren ist und von der Polizei gestoppt wird, dem wird in manchen Bundesländern ein Kartenlesegerät durchs Autofenster gereicht, damit er gleich vor Ort bargeldlos sein Verwarnungsgeld bezahlt. Barzahlung ist dort nicht mehr möglich, weil die Polizisten kein Bargeld annehmen dürfen. Wer nicht vor Ort bezahlt, bekommt eine Rechnung. Die Praxis ist in einer rechtlichen Grauzone. Zumindest die Rechnung müsste bar zum Nennwert ohne Abzug beglichen werden können.

Wer ein Auto anmelden will, muss eine Einzugsermächtigung erteilen

Wer ein Auto anmelden will, der muss vorher dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer hinterlassen. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat 2005 entschieden, dass das rechtens sei, weil es für den Kläger keinen großen Aufwand bedeute und die Ersparnis des Staates das rechtfertige. Der Bargeldannahmezwang laut Bundesbankgesetz und EU-Vertrag war aber nicht Thema bei dem Verfahren, weil der Kläger sich hierauf nicht berief. Test aufs Exempel ist, eine bestehende Einzugsermächtigung später zu widerrufen und Barzahlung anzubieten.

Dänemark will den Bargeld-Annahmezwang abschaffen

Die dänische Regierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das es Tankstellen, Restaurants und kleinen Geschäften erlaubt, Bezahlung mit Bargeld abzulehnen. Ein Tourist der das nicht weiß und kein dort akzeptiertes elektronisches Geld mit sich führt, kann bös auf die Nase fallen. Rechtlich ist das sehr fragwürdig, denn Artikel 128 des EU-Vertrags erklärt die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Notenbanken herausgegebenen Banknoten zu gesetzlichen Zahlungsmitteln. Darüber darf sich der nationale Gesetzgeber kaum hinwegsetzen.

In Frankreich und Südeuropa ist Barzahlung größerer Beträge verboten

In Frankreich darf ab Herbst nur noch bis 1000 Euro bar bezahlt werden und Franzosen dürfen nur noch sehr begrenzt Bargeld mit sich führen. In Spanien liegt die Grenze bei 2500 Euro, in Italien bei 1000, in Griechenland bei 500 Euro. Rechtlich könnte das Artikel 128 des EU-Vertrags wiedersprechen, der ausschließlich Euro-Banknoten zu gesetzlichen Zahlungsmitteln erklärt.

Kann ich Verkäufer ärgern, indem ich mit kleinen Münzen zahle?

Wer eine Behörde oder einen Verkäufer mit einem Sack Münzen ärgern möchte, oder bei wem sich einfach sehr viele kleine Münzen zu Hause angesammelt haben, der stößt an rechtliche Grenzen. Denn: Beim Euro-Münzgeld gibt es eine eingeschränkte Annahmepflicht. Gemäß der EG-Verordnung Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998, Art. 11 Satz 3 ist niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.

Quelle: www.handelsblatt.com
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