Frankenkredite: »Banken zahlen nicht!«

Aufgrund der Schweizer Negativzinsen müssten Banken den Kreditnehmern bald Zinsen bezahlen. Das versuchen diese zu verhindern – durch nachträgliche Vertragsänderungen.

Schweizer-Franken-04022015Mit Frankenkrediten haben sich nicht nur viele Kreditnehmer, sondern offenbar auch die Banken ordentlich verspekuliert: Wie „Die Presse“ am Samstag berichtet hat, sind die den Frankenkrediten zu Grunde liegenden Referenzzinsätze so weit ins Negative gerutscht, dass viele Frankenkreditnehmer ab April für ihre Kredite keine Zinsen mehr bezahlen, sondern in vielen Fällen sogar Geld von der Bank bekommen müssten. Konkret: Die meisten variablen Frankenkredite haben als Basis für die Zinsberechnung den so genannten CHF-Libor plus einem Aufschlag.

Das Problem für die Banken: Seit der Aufgabe der Euro-Bindung durch die Schweizer Notenbank ist der CHF-Libor (das ist der Zinssatz, zu dem Banken einander Franken borgen) stark negativ geworden. Ende der Vorwoche lag er beispielsweise bei minus 0,86 Prozent. Das heißt: Alle Frankenkreditnehmer, der Aufschlag auf den Libor weniger als 0,8 Prozentpunkte beträgt, müssten spätestens ab 1. April Zinsen für ihren Kredit bekommen, anstatt welche zu bezahlen.

Zinsen könnten weiter sinken

An dieser Situation wird sich so bald nichts ändern. Im Gegenteil: Es könnte für die Banken noch dicker kommen. Die Schweizer Nationalbank hat für diesen Referenzzinssatz nämlich ein „Band“ von minus 0,25 bis minus 1,25 Prozent festgelegt. Der Zinssatz hat also noch Luft nach unten. Die Zahl jener, die für ihre Kredite auch noch Zinsen bekommen müssten, wird also wohl bald stark steigen.

Eine ziemlich blöde Geschichte für die Geldhäuser, die mit so einer Situation ganz offensichtlich nicht gerechnet hatten – und deshalb auch keine entsprechenden Klauseln in die Verträge geschrieben hatten. Das wollen sie nun offenbar in letzter Minute nachholen – indem sie Kreditnehmern Zinsänderungsklauseln aufs Auge drücken. Der „Presse“ liegt beispielsweise ein Brief vor, den eine steirische Raiffeisenbank ihren Kreditnehmern geschickt hat. Darin heißt es, die stark geänderten Marktbedingungen hätten zu einer „wesentlichen Verschiebung der ursprünglichen Preis Adäquanz“ geführt, weshalb der Vertrag folgendermaßen geändert werde: „Entwickelt sich der vereinbarte Indikator in den negativen Bereich, wird für die Dauer eines negativen Indikators ein fiktiver Indikator von Null festgelegt“.

Kurz und gut: Die Bank kassiert in diesem Fall zwar keine Zinsen, aber immer noch den vereinbarten Aufschlag. Und gibt damit den Schweizer Negativzins natürlich nicht weiter. Reagiert der Kunde nicht innerhalb von zwei Monaten schriftlich, gilt die neue Klausel als vereinbart.

Änderungen rechtswidrig

Eine Vorgehensweise, die laut dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) in zweifacher Hinsicht rechtswidrig ist. Erstens sei es nicht möglich derartig gravierende Änderungen in einem Vertrag per „Verschweigungsklausel“ zu ändern, sagt der Leiter der VKI-Rechtsabteilung Peter Kolba. Dies sei durch eine ältere Verbandsklage des Vereins gegen eine Bank bereits vom OGH festgestellt worden. „Wenn man nicht reagiert, gilt es also trotzdem nicht.“ Was die Banken freilich nicht davon abhalten muss, es dennoch zu versuchen.

Zweitens widerspreche die Änderung auch inhaltlich dem Konsumentenschutzgesetz. Dieses sage klar, dass Preisänderungen immer in beide Richtungen möglich sein müssen. „Was rauf gehen kann, muss also auch runter gehen können.“ Der VKI überlegt daher auch in diesem Fall eine Verbandsklage und rät Kreditnehmern, Änderungen am Kreditvertrag nur nach vorheriger Rechtsauskunft bei unabhängiger Stelle vorzunehmen.

Quelle: www.diepresse.com
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