»Die Etablierten bleiben unter sich: Millionen Deutsche mit Stimmen 2. Klasse!«

Das Wahlergebnis der Bundestagswahl zeigt ein gravierendes Problem: Insgesamt etwa 15 Prozent aller gültig abgegebenen Stimmen fallen unter den Tisch. Für FDP und AfD reichten nicht einmal 2 Millionen Stimmen für den Einzug in den Bundestag. Die deutsche Demokratie braucht eine grundlegende Reform, wenn sie sich selbst nicht abschaffen will.

Die FDP und die Alternative für Deutschland (AfD) haben jeweils mehr als zwei Millionen Stimmen bei der Bundestagswahl erhalten.

2.000.000 Deutsche, die zur Wahl gegangen sind und eine gültige Stimme abgegeben haben, werden wegen der Fünf-Prozent-Hürde keine politische Vertretung im Bundestag haben. Die Piraten wurden von einer Million Wählern gewählt. Auch sie werden nicht aktiv an der bundesdeutschen Demokratie mitwirken können.

2.000.000 Menschen.

Das sind mehr als Hamburg, München oder Köln Einwohner haben.

Insgesamt etwa 15 Prozent aller abgegebenen, gültigen Stimmen bleiben ohne Abgeordnete.

Die Ausgeschlossenen sind die drittstärkste Kraft in der deutschen Demokratie.

Doch ihre politischen Anliegen werden nicht gehört.

AfD und FDP wurden von 4 Millionen Deutschen gewählt – damit wären die ihrer Stimme beraubten Wähler das sechstgrößte Bundesland in Deutschland.

Insgesamt haben 9 Millionen Deutsche ihre Stimmen für Parteien abgegeben, die es nicht in den Bundestag geschafft haben.

Das ist ein schwerer Fehler.

Die Fünf-Prozent-Hürde wurde aus der Erfahrung der Weimarer Republik eingeführt: Die Erfinder des Grundgesetzes wollten keine unregierbare „Schwatzbude“, in der keine Entscheidungen getroffen werden. Das Chaos von Weimar hat den Nationalsozialisten den Weg geebnet. So lautete die Schlussfolgerung: Nie wieder soll eine Diktatur möglich werden, weil das Parlament handlungsunfähig ist.

Dieses Argument mag im historischen Kontext richtig gewesen sein.

Doch im Jahr 2013 ist die Welt eine andere als nach 1945. Die Gesellschaft ist vielfältiger geworden. Parteien wie die Piraten und die AfD sind durch das Internet groß geworden. Sie artikulieren Interessen, die von den etablierten Parteien nicht gesehen werden. Ihre Anliegen sind legitim. Das Entstehen neuer Parteien ist ein großes Glück für die Demokratie: Die Leute gehen nicht auf die Straße, um ihren politischen Willen auszudrücken. Sie befassen sich mit Programmen und Ideen, haben Vorstellungen, wie die Gesellschaft gestaltet werden soll.

Neue Parteien, die im Rahmen der Verfassung agieren, vertreten den Wählerwillen.

Es ist ein gefährlicher Anachronismus, wenn diese Kräfte durch ein antiquiertes Wahlsystem von der politischen Mitwirkung ausgeschlossen werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil die Fünf-Prozent-Hürde für verfassungswidrig erklärt.

Die Begründung ist mehr als einleuchtend:

„Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl gebietet bei der Verhältniswahl, die auch für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments gilt, dass – über die Zählwertgleichheit hinaus – jeder Wähler mit seiner Stimme den gleichen Einfluss auf die Zusammensetzung der zu wählenden Vertretung haben muss. Der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verlangt, dass jeder Partei grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im gesamten Wahlverfahren und damit gleiche Chancen bei der Verteilung der Sitze eingeräumt werden.

Die Fünf-Prozent-Sperrklausel bewirkt eine Ungleichgewichtung der Wählerstimmen hinsichtlich ihres Erfolgswerts, weil diejenigen Wählerstimmen, die für Parteien abgegeben worden sind, die an der Sperrklausel gescheitert sind, ohne Erfolg bleiben. Zugleich wird durch die Fünf-Prozent-Sperrklausel der Anspruch der politischen Parteien auf Chancengleichheit beeinträchtigt.“

Karlsruhe hat in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich gesagt, warum diese Sperrklausel in Deutschland verfassungswidrig ist:

„Das Europawahlgesetz ist als deutsches Bundesrecht an den im Grundgesetz verankerten Grundsätzen der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der politischen Parteien zu messen.“

Dem Grundsatz der Gleichheit, also auch der Gleichwertigkeit jedes Wählers, muss auch in den Bundestagswahlen entsprochen werden.

Denn de facto führt die Fünf-Prozent-Klausel dazu, dass das Verhältniswahlrecht in der Praxis in Deutschland heimlich in ein Mehrheitswahlrecht umgewandelt wird: Für die CDU/CSU hätten am Sonntag 42 Prozent zur absoluten Mehrheit gereicht.

Das ist eine krude Logik, die darauf hindeutet, dass das Wahlrecht reformiert werden muss.

Denn in Deutschland ist – anders als in der Schweiz – nicht möglich, den Wählerwillen mit Volksbegehren oder Volksabstimmungen durchzusetzen.

Damit werden Millionen Deutscher von der politischen Willensbildung ausgeschlossen.

Die Mitwirkung im Bundestag hat bedeutende Vorteile für die Parteien: Sie erhalten Geld und vor allem Kontrollrechte. Sie bekommen Informationen, die sonst niemand bekommt. Aktuell werden die Informationsrechte der Bürger gerade massiv eingeschränkt, wie ein aktuelles Urteil zeigt (hier).

Die grundlegenden Veränderungen, die in Europa in den kommenden Monaten anstehen, erfordern die politische Legitimation von Gesetzen und die wirksame Kontrolle der Bundesregierung. Es kann nicht sein, dass Andersdenkende keine Möglichkeit bekommen, im Rahmen der Verfassung ihre staatsbürgerlichen Rechte auszuüben.

Für die etablierten Parteien ist die aktuelle Rechtslage natürlich äußert bequem. Sie können neue politische Parteien marginalisieren – und tun dies, etwa, indem sie illegal Steuergelder für den Wahlkampf verwenden (mehr dazu hier).

In den ebenfalls zum Staatsapparat gehörenden, mit 8 Milliarden Euro jährlich zwangsfinanzierten Öffentlich-Rechtlichen Sendern, werden die kleinen Parteien ebenfalls an den Rand gedrängt. Die „Duelle“ oder andere Diskussionsrunden finden unter Ausschluss der nicht im Bundestag vertretenen Parteien statt – ein weiterer gravierender Wettbewerbsnachteil.

So kann eine Demokratie in einer sich rapide verändernden Welt nicht funktionieren. So wird Misstrauen gesät, die Entfremdung der Bürger wächst.

Dieser Zustand muss schnellstens behoben werden. Verfassungsjuristen müssen klären, ob die Sperrklausel bei der Bundestagswahl nicht auch in Karlsruhe angefochten werden kann. Drei Prozent, oder wie in Österreich vier Prozent, machen das Parlament nicht handlungsunfähig. Sie tragen dem Wählerwillen Rechnung.

Das ist der Sinn von Wahlen.

Das dürfte der einzige Weg in eine moderne Demokratie sein. Denn die etablierten Parteien werden es nicht tun: Alle außer der Union sind Verlierer, weil sie entweder tatsächlich Stimmen verloren haben, oder aber, wie die SPD, weit hinter ihren Erwartungen zurückgeblieben sind.

Die Bundestagswahl hat gezeigt, dass die Demokratie in Deutschland durchaus lebendig ist. Sie darf nicht dadurch zerstört werden, dass es Wähler „2. Klasse“ gibt.

2.000.000 Stimmen müssen dazu berechtigen, dass eine Partei im Deutschen Bundestag vertreten ist.

Ist das nicht der Fall, widerspricht das dem vom Bundesverfassungsgericht geforderten Prinzip, dass die Abgeordneten im Bundestag den Wählerwillen widerspiegeln muss.

Wenn Merkel & Co. verhindern wollen, dass sich der politische Wille in einer sich verschärfenden Krise (und die kommt garantiert – hier) auf die Straße verlagert, müssen die etablierten Parteien die Zeichen der Zeit erkennen.

Es ist nicht ausgemacht, dass die Deutschen auf ewige Zeiten so gehorsam sind, dass sie stets beim Amt einen Antrag in vierfacher Ausfertigung einreichen, wenn sie eine Revolution abhalten wollen.

Quelle: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de (23.09.2013)

angela-merkel

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