Achtung bei Geschlossenen Fonds!

Aus aktuellem Anlass muss ich mal wieder auf die Gefahren bei Geschlossenen Fonds hinweisen.

Bei Geschlossenen Fonds sind die Investoren als Mitunternehmer, als so genannter Kommanditist, direkt am Fondsobjekt, zum Beispiel an einem Schiff oder an einer Immobilie, beteiligt. Deren Ertragskraft hängt natürlich auch von der Wirtschaftslage ab. Denkbar ist, dass in Zeiten einer allgemeinen Kreditverknappung bei der Verlängerung einer Kreditfinanzierung von Banken höhere Zinsen verlangt werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang vor allem auch etwas über Beteiligungen aller Art, A-typische Beteiligungen und andere Beteiligungsmodelle, und auch über Geschlossene Immobilienfonds sagen. Wenn der Deutsche etwas davon hört, Steuern sparen zu können, dann ist er zu Dingen fähig, die unvorstellbar sind. Selbst erfahrene Kaufleute verlieren dann vor lauter Gier ihren Verstand. Es ist für mich völlig unverständlich, warum die Politik in Deutschland nichts gegen diese Art der Geldvernichtung unternimmt. 90% dieser Unternehmen werben auf Hochglanzprospekten mit Renditen, die abseits jeder Realität stehen und verschwinden dann mit den Einnahmen im Ausland. Aber selbst bei den wenigen »seriösen« Unternehmen darf doch gefragt werden: »Wer kauft solche Anlagen nach den vorgeschriebenen 7 oder 10 Jahren?«

Um diesen grauen Kapitalmarkt »auszuräuchern« gäbe es einfache Regelungen. Damit könnte den Gefahren bei Beteiligungen begegnet werden:

Erstens sollte jede Beteiligung von der BaFin kontrolliert werden und in den Verträge festgehalten werden, das eine solche Anlage nur aufgelegt werden darf, wenn die geschäftsführenden Gesellschafter mindestens 20% der Einlagen vorab als Haftungssumme bei der BaFin in Form einer Bankbürgschaft hinterlegen.

Zweitens muss bei allen Arten von Beteiligungen der Anleger auch Gesellschafter werden und so wäre es doch für die Politik einfach, ein Gesetz zu erlassen, dass diese Gesellschafterverträge nur bei einem Notar gezeichnet werden können. So ist es zumindest im »normalen« Geschäftsverkehr üblich: Wenn ein Gesellschaftsvertrag geschlossen werden soll, setzt diesen ein Notar auf, ließt ihn vor, weißt auch auf die möglichen Gefahren hin und fragt die Gesellschafter, ob sie alles verstanden haben und bestätigt dies mit seiner Unterschrift. So frage ich mich, wieso kann eine Beteiligung, bei der fast immer ein Totalverlust in den Bedingungen verankert ist, meist auch eine Nachschusspflicht und fast immer kein Kündigungsrecht beinhaltet, am »Wohnzimmertisch« gekauft werden?

Und warum lässt der Gesetzgeber drittens zu, dass dem Anleger oft auch noch ein Treuhänder vorgesetzt wird, so dass er überhaupt keinen Einfluss auf die Machenschaften der Gesellschaft hat?

Nein. Solange diese Punkte nicht eindeutig rechtlich geklärt sind, muss ich jeden ausdrücklich vor allen Arten von Beteiligungen und Geschlossenen Immobilienfonds warnen.

Lassen Sie ihre Finger weg!

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