Patientenverfügung: »Wissenswertes und Download«

Schon gewusst?

Auch wenn Sie gegen kein Gesetz verstoßen haben, kann Ihnen Freiheit und das Recht auf ein selbst bestimmtes Leben entzogen werden. Eine psychiatrische Diagnose und die Behauptung einer »Selbst- oder Fremdgefährdung« sind dafür ausreichend.

Psychiater klassifizieren dabei Ihr Verhalten als Symptome einer schweren psychischen Erkrankung, jedoch nicht als Ausdruck Ihres Willens und Ihrer Entscheidungen. Bestreiten Sie die Diagnose und lehnen eine Behandlung ab, gilt dies bereits als Beweis dieser so genannten Krankheit.

Die Folgen: Einweisung in eine geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik, zwangsweise Verabreichung von Psychopharmaka oder Festschnallen am Bett, Enteignung und vieles mehr.

Entmündigung: Gibt es das noch?

Ja! Entmündigung heißt heute »Betreuung«. Der Begriff klingt nett, ist aber nicht harmlos, denn er verschweigt das Wesentliche: Es geht um rechtliche Stellvertretung.

Eine gerichtlich bestellte Person darf in Ihrem Namen über Ihren Aufenthaltsort, Ihre Finanzen und jegliche medizinische Behandlung Ihres menschlichen Wesens (Person) entscheiden. Lehnen Sie diese Art der Betreuung ab, kann ein Gericht diese anordnen, auch gegen Ihren Willen.

Voraussetzung dafür ist auch in diesem Fall ein psychiatrisches Gutachten. Darin wird behauptet, dass Sie wegen einer psychischen Erkrankung Ihre Hilfsbedürftigkeit nicht erkennen und Ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können.

Jeder, ob Nachbar, Verwandter, Freund oder Arzt kann für Sie bei Gericht eine rechtliche Betreuung beantragen, auch wenn Sie dies nicht wollen.

Schutz ist möglich

Die Patientenverfügung (PV) untersagt ausdrücklich psychiatrische Untersuchungen und verhindert dadurch eine psychiatrische Diagnose.

Ohne Diagnose sind psychiatrischen Zwangsmaßnahmen und einer rechtlichen Stellvertretung gegen Ihren Willen die rechtlichen Grundlagen entzogen.

Als weitere Sicherung nennen Sie in deiner PV Vertrauenspersonen. Diese können als Vorsorgebevollmächtigte, selbst dann, wenn Ihnen die Fähigkeit zu eigenen Entscheidungen abgesprochen werden, Ihren Willen durchsetzen. Somit ist die gerichtliche Bestellung eines Betreuers gegen Ihren Willen nicht mehr möglich.

Wichtig:

  • Auch ohne aktuellen Bedarf ist es sinnvoll. sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Nehmen Sie sich die Zeit, um in Ruhe Entscheidungen für eine PV sowie die Auswahl der Vertrauenspersonen zu treffen.
  • Es gibt verschiedene Patientenverfügungen mit unterschiedlichen Inhalten. Die auf unserer Webseite zur Verfügung stehende PV ist eine davon. Sie können diese PV beliebig erweitern oder sogar eine andere PV auf unserer Serverdatenbank hinterlegen. (Mehr auf www.hinterlegt.net)
  • Eine handschriftliche PV hat vor Gericht durchaus eine bessere Grundlage als eine ausgedruckte PV.
  • Wenn Sie in Ihrem Freundeskreis Doktoren und/oder Ärzte haben, die Sie als Vertrauensperson angeben können, wertet das Ihre PV auf.
  • Eine zusätzliche schriftliche Bestätigung Ihres Vertrauensarztes über Ihren psychischen Gesundheitszustand mit Datum und Unterschrift wertet die PV ebenfalls auf.
  • Eine halbjährliche oder jährliche Aktualisierung ist sinnvoll.

PV jetzt downloaden:

Hier gibt es eine Textvorlage für eine Patientenverfügung.

Wir empfehlen, diese Textvorlage als Inspiration für eine eigene Patientenverfügung zu nutzen und individuell anzupassen.

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